Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 122

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umsetzbar sind. Daher haben wir auch einen Entschließungsantrag eingebracht, um einmal den Ist-Zustand zu überprüfen: Wie funktioniert Integration? Wo ist sie effizient? Wo gibt es Probleme? Wo muss man etwas verbessern? Und wo kann man neue Wege der Integration gehen, gerade von der Schule in die Arbeitswelt? Hier ist die Möglichkeit der Teilqualifizierung zu prüfen.

Ich glaube, dass wir auf dem richtigen Weg sind und dass sich auch immer mehr zeigt und herumspricht: Wer integriert, profitiert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

14.56


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. Herr Abgeordneter, es sind noch 4 Minuten bis zur Dringlichen. – Bitte.

 


14.56.29

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es liegt wieder einmal ein Entschließungsantrag vor, bei dem sich die Frage stellt, welche Konsequenzen er haben soll. Ich gehe ja davon aus, dass das Bildungsministerium als verantwortliche Stelle für die Schulen und die Integration laufend erhebt, wie es denn mit der Integration in Österreich ausschaut.

Dass wir einen Entschließungsantrag brauchen, um einmal festgestellt zu bekommen, was der Stand der Dinge ist, kann ja wirklich nicht ganz ernst gemeint sein. Das ist halt immer wieder der Versuch: Wenn man an konkreten Maßnahmen nicht sieht, wo sich in einem Bereich etwas entwickeln soll, dann kommen diese Entschließungsanträge, in denen einerseits mit schönen Worten beschrieben wird, was alles super funktioniert, und damit man irgendeinen Aufhänger findet, gibt es dann halt noch einen Antrag für eine Studie oder eine Evaluation. – Das kennen wir zur Genüge. Die Frage ist, was sich denn im Bereich der Integration und der inklusiven Pädagogik wirklich tut. (Prä­sident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wenn man sich das anschaut, dann stellt sich ja die Frage: Wie schaut es mit den Ressourcen aus? Dass Integration stattfindet, dass es Volksschulen gibt, die sie betreiben, ist unbestritten. Aber sind denn die Rahmenbedingungen, die zur Verfügung gestellt werden, ausreichend? Sind sie gut genug? Wie schaut die Entwicklung der letzten Jahre aus?

Es wäre vielleicht für den Antrag auch noch interessant gewesen, einmal festzustellen, ob das wirklich ein Fortschritt war oder zum Teil nicht auch ein Rückschritt, weil nämlich auch in diesem Bereich die Sparmaßnahmen dazu geführt haben, dass die Institution der Integrationslehrer, der Zweitlehrer sehr wohl unter Druck gekommen ist. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder sehr viele Betroffene gehört, die beschrieben haben, wie schwierig es geworden ist.

Wenn Kollege Huainigg vorher gesagt hat – wenn ich es im Wortlaut richtig in Erinnerung habe –: Wer integriert, der profitiert!, komme ich schon auf die Bürger­initiative zu sprechen: Gilt das nur für die ersten acht Schulstufen? Ist dann Schluss? Gilt dieses Kriterium nach der achten Schulstufe, wo die Integration explizit auf Grund einer Weigerung der ÖVP seit Jahren nicht stattfinden kann? (Abg. Großruck: Stimmt ja nicht! Das ist ja falsch! Zwischenbemerkung von Bundesministerin Gehrer. Abg. Mag. Lapp: Es gibt keinen Rechtsanspruch! Das ist die Wahrheit! Abg. Mag. Molterer – in Richtung der Abg. Mag. Lapp –: Bleiben Sie bei der Wahrheit!)

In der neunten Schulstufe findet die Integration in dieser Form nach wie vor nur dort statt, wo Sie es wollen, nämlich an den polytechnischen Schulen, und an den anderen Schulen nicht. – Das ist wohl der Stand der Dinge, oder wollen Sie das abstreiten? Ist


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