Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 190

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jetzt ist Gott sei Dank Frau Lapp da. (Abg. Steibl: Es ist auch jetzt niemand da!) Wir haben jetzt Leute, mit denen man einen Konsens finden kann. Versuchen wir, politisch etwas durchzusetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haidlmayr, habe ich das richtig gesehen, dass Sie sich zu einer tatsächlichen Berichtigung vom Platz aus zu Wort gemeldet haben? – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.56.00

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Partik-Pablé hat gemeint, dass im Volkstheater keine Rollstuhlplätze vorhanden seien.

Frau Pablé, ich gehe/ich rolle selber öfters hin. Es gibt dort drei ganz klar ausge­wie­sene Rollstuhlplätze, die auch feuerpolizeilich genehmigt sind – natürlich nur in einem gewissen Sektor, denn wenn ein Brand ausbricht, dann muss natürlich sonst der Lift abgeschaltet werden.

Also das heißt, die Rollstuhlplätze gibt es, und wenn Sie möchten, können Sie dann zu mir heraufkommen. Ich sage Ihnen, wo die Rollstuhlplätze ganz konkret sind. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber die sind so weit hinten, dass meine sehbehinderte Tochter schlecht sieht! – Sie glauben halt, Sie wissen alles besser, Frau Abgeordnete!)

18.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Faul zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.56.52

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Weil Sie uns im Zusammenhang mit der Integration der behinderten Kinder alle Schultypen aufgezählt haben, muss ich Sie berichtigen: Wir haben bei uns in der Steiermark im Bezirk Weiz drei Hauptschulen und eine Mittelschule, und die AHS weigert sich, die Integration aufzunehmen, weil sie ihrer Meinung nach einen ganz anderen Bildungsauftrag hat – und diesen Bildungsauftrag will sie von Ihnen haben!

Frau Bundesministerin, das ist genau diese Crux – ich muss da ein bisschen aus­holen –, wo Sie die Bundesschulen, die unter Ihrer direkten Verwaltung stehen, und die Pflichtschulen, die Sie als Landeslehrer ausgegliedert haben, nicht mehr in Ihrer Kompetenz sehen und wo Sie sich letztlich über den Finanzausgleich einfach aus Ihrer Verpflichtung, Ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung herausschwindeln.

Frau Bundesministerin Gehrer, wenn Sie mir heute am Anfang dieser Diskussion angeboten haben, ich möge mir aus meinen eigenen Ressourcen Möglichkeiten schaffen, die Schülerhöchstzahlen in den Klassen, in denen ich integrative Kinder drinnen habe – ich will behinderte Kinder haben –, selbst zu bestimmen, dann, muss ich sagen, haben Sie mich heute leider verhöhnt. Frau Bundesministerin, das gilt vielleicht für Ihre Schulen! Für unsere Schulen gilt die Teilungszahl 30, und ich darf Ihnen anhand eines konkreten Beispiels Folgendes sagen:

Schulen gleicher Erreichbarkeit, meine Sporthauptschule und die Realschule neben­einander, mit drei Klassen, in denen Integration stattfindet, haben genau 90 Kinder. 90 Kinder heißt: drei Klassen – und die behinderten Kinder sind dort drinnen, auch die Schwerstbehinderten, die wir nahezu zur Gänze integrieren, weil wir den Auftrag der Sonderschule in dem Sinne wahrnehmen, wie es Frau Haidlmayr gesagt hat. Wir haben 30 Schüler drinnen!

 


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