Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 62

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Ich weiß, das ist nicht Ihre Schuld, Frau Minister, aber irgendwann wird das wirklich ein Problem, dass gerade im Bereich des Sozialrechtes die Materien immer unübersichtli­cher werden. Das wollte ich bei dieser Gelegenheit anmerken, weil zu den eigentlichen Gesetzestexten nichts Besonderes zu sagen ist. Es handelt sich im Wesentlichen um formale Änderungen. Ich nehme an, dass sich diese saloppe Abänderung, die der Kol­lege Walch jetzt noch eingebracht hat, auch nur auf den Termin des In-Kraft-Tretens bezieht.

Vertrauen soll man nicht, Herr Kollege Walch, ich schaue mir das schon noch an. Ich möchte nicht in eine Situation kommen, in die andere schon gekommen sind, dass sie sich denken: Der Walch hat das so „lieb“ gesagt da heraußen, wird eh nur eine Ände­rung im Zusammenhang mit dem In-Kraft-Tretens-Termin sein. (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Wattaul: Es geht jetzt nicht um Milliarden! Bei Milliarden müssten Sie ein bisschen vorsichtiger sein!)

11.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dobnigg. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


11.42.58

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die heute zu beschlie­ßenden Änderungen des EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetzes regeln, wie von einigen Vorrednern bereits angesprochen, unter anderem auch die Übertragung von Pensionsanwartschaften bei Aufnahme in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften sowie auch beim Ausscheiden aus einem solchen Dienstverhältnis.

Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage, der wir Sozialdemokratinnen und Sozial­demokraten heute zustimmen, wird das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz an die seit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erfolgten Änderungen des Statuts der Be­amten der Europäischen Gemeinschaften angepasst. Und angepasst wird es auch an die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten in der EU.

Die heutige Zustimmung zu dieser formal nötigen Anpassung ändert jedoch nichts an unserer Ablehnung der grundsätzlichen Pensionspolitik dieser Bundesregierung. Ich darf nur daran erinnern, dass durch die jüngste Berechnung des Preisindex für Pensio­nistenhaushalte nachgewiesen wurde, dass der reale Kaufkraftverlust der Pensionen seit Regierungsantritt Schüssel durch die Nichtabgeltung der Inflation noch höher ist, als bisher angenommen wurde.

An die Adresse des Kollegen Walch sei gesagt – er ist leider jetzt nicht anwesend –: Der Eingriff in die Pensionen summiert sich inzwischen auf rund zehn Prozent, und das finde ich einfach unverantwortlich und äußerst unsozial gegenüber unserer älteren Ge­neration. Es sind auch einige Angehörige dieser Generation hier auf der Besuchergale­rie anwesend. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP sowie den Freiheit­lichen – BZÖ.)

Künftig muss der Preisindex für Pensionistenhaushalte bei allen Pensionsanpassungs­verhandlungen berücksichtigt werden, werte Kolleginnen und Kollegen, denn was nützt es einem österreichischen Pensionisten, einer österreichischen Pensionistin, wenn im Verbraucherpreisindex erklärt wird, dass die Digitalkamera, der Laptop oder vielleicht der Pelzmantel billiger werden, aber die Kosten für Wohnen, Heizen und die Grund­nahrungsmittel steigen!? (Beifall bei der SPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP sowie den Freiheitlichen – BZÖ.)

Die SPÖ fordert daher entschieden: Es muss für die Zukunft sichergestellt werden, dass den österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten ihr Wertverlust bei der


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