Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 67

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11.59.18

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Genehmigung des Europäischen Übereinkommens der Entschädigung von Gewaltopfern durch den Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Straftat begangen wurde, ist allen Parlamentspar­teien ein Anliegen. Die Verpflichtung zu Mindestentschädigungsleistungen ist ein wich­tiger Beitrag zum Opferschutz. Je nach Fall sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Ver­dienstausfall, Behandlungs- und Krankenhausaufenthaltskosten sowie Unterhaltsaus­fall abzudecken – ein wesentlicher Aspekt in der Versorgung von Gewaltopfern. Der Opferschutz und die Opferentschädigung in Österreich sind in den letzten Jahren ge­rade unter Bundesministerin Ursula Haubner – ich erinnere an die Kriegsopfer- und „Trümmerfrauen“-Entschädigung – und unter Justizministerin Gastinger bedeutend ver­bessert worden. Ich darf an das Notruftelefon für Opfer erinnern – da gibt es Hilfe und Beratung bis hin zur Rechtsberatung –, an das Anti-Stalking-Gesetz und an die neue Form der Prozessbegleitung. Diese Maßnahmen und Gesetze haben erhebliche Ver­besserungen für Gewaltopfer mit sich gebracht und zeigen, wie ernst diese Bundes­regierung Opferschutz und Opferentschädigung nimmt. (Abg. Heinisch-Hosek: Hier geht es um verschleppte Menschen ...!)

Heute setzen wir mit diesem Europäischen Übereinkommen in dieser Angelegenheit unter Bundesministerin Ursula Haubner ein weiteres positives Zeichen für die Betrof­fenen, welches uns allen ein gemeinsames Anliegen ist. (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ sowie der ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: Diese Ratifizierung ist eine Pflichtübung!)

12.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner kommt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.01.18

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Kollegin Mittermüller, wenn Sie mir nur eines erklären könnten, wäre ich schon sehr dankbar: Was haben die „Trümmerfrauen“ mit den Opfern von Menschenhandel gemeinsam? (Abg. Heinisch-Hosek: Ja! – Abg. Wattaul: Die Gemeinsamkeit ist der Opferschutz! – Weitere Zwischenrufe.) Meiner An­sicht nach haben Sie da wirklich ordentlich danebengegriffen. (Abg. Heinisch-Hosek: Falscher Zettel!)

„Trümmerfrauen“-Gabe 300 €: eine Sache; unsere Kritik daran: eine andere Sache. (Zwischenrufe bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.) Man kann darüber disku­tieren. Aber wir reden hier über etwas anderes: Wir reden hier über Verbrechensopfer. (Abg. Heinisch-Hosek: Genau!) Wir reden hier darüber – und da bin ich Kollegin Hei­nisch-Hosek schon dankbar –, und wir machen hier im Bereich der sozialen Absiche­rung von Verbrechensopfern etwas, was gut ist und was wir innerstaatlich eigentlich schon ganz gut geregelt haben, was wir aber für Verbrechensopfer auf der rechtlichen Ebene noch nicht geregelt haben, gerade was den Menschenhandel betrifft, Frauen und Kinder, die davon betroffenen Opfer.

Da Sie, Frau Kollegin Mittermüller, oder eine Ihrer Vorrednerinnen das auch angespro­chen haben: Es ist gut und schön, und ich halte es auch für richtig, dass diese Opfer eine sozialrechtliche Entschädigung erhalten können. Nur fürchte ich, dass sie in vielen Fällen nicht dazu kommen werden. (Abg. Heinisch-Hosek: Genau!) Sie werden ein­fach wieder dorthin geliefert, abgeschoben, wo sie herkommen, und das auch noch in den meisten Fällen verbunden mit der deutlichen Erpressungsdrohung der Täter: Wenn du den Mund aufmachst, dann bist du dran, oder die Familie!

 


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