Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 76

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus Sicht des Arbeitsressorts gibt es zu die­sem Thema nicht einmal eine Rechtsprechung, weil es offensichtlich keine Anlassfälle gibt, auf denen sich eine derartige Rechtsprechung hätte aufbauen können. Wir sind der Auffassung, dass es aber sehr wohl die Rechtsansicht gibt, dass in solchen Fällen eine Entlassung unberechtigt wäre. Abgesehen davon, dass sie offensichtlich Gott sei Dank nicht stattfindet, wäre sie unberechtigt und nicht gerechtfertigt. Diese Rechtsan­sicht ist eine, die letztlich als Verhinderungsgründe für das Fernbleiben vom Dienst auch öffentliche und tatsächliche Gründe in Betracht zieht.

Ausgehend von dieser Rechtsansicht meines Hauses werden wir jetzt natürlich ge­meinsam mit den Sozialpartnern und aufbauend auf dem, was der Freiwilligenrat hier vorlegt, im Sinne des Entschließungsantrages des Hohes Hauses – er ist ja meines Wissens einstimmig im Ausschuss beschlossen worden – hier Arbeiten und Vorschlä­ge machen, um Netze vielleicht noch etwas dichter zu knüpfen, um vielleicht dieser Rechtsansicht dann auch durch entsprechende Textierungen noch mehr Stellenwert zu geben.

Großes Aber: Ich denke, wir müssen uns sehr wohl der Ambivalenz dieses Themas bewusst sein. Dann nämlich, wenn wir dieses Thema überschießend behandeln und beantworten, wie das eben, Frau Abgeordnete Silhavy, aus meiner Sicht in Ihrem Ent­schließungsantrag geschieht, mit dem ein genereller Anspruch auf Dienst- und Arbeits­freistellung mit Entgeltfortzahlungsanspruch inklusive einer angemessenen Ruhezeit gefordert wird. Und wenn es sich dabei um KMUs handelt, dann sollen die Kosten von irgendwo wieder rückerstattet werden.

Das ist eben aus unserer Sicht überschießend und würde nicht selten potentiellen frei­willigen Helfern, zum Beispiel Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, das Stigma umhängen, dass die das dann unter Umständen bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Anspruch nehmen. Die klare Definition eines Einsatzes, eines Katastropheneinsat­zes, und, und, und, das wissen Sie genauso wie ich, wäre sehr, sehr schwierig.

Das kann man im Nachhinein sehr leicht feststellen – der Katastropheneinsatz beim Hochwasser an der March war ein solcher –, aber um hier Rechtssicherheit zu schaf­fen, müssen Sie da schon ein Stückchen tiefer gehend einsteigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zwar von Herrn Abgeordnetem Leut­ner in der Ausschusssitzung bezweifelt worden – eigenartig, weil er ja ein „Ober-Sozial­partner“ ist, und zwar im guten Sinne des Wortes –, dass die Sozialpartner hier zu einer Lösung kommen würden. Ich lasse mir meinen Optimismus in Sachen Leistungs­fähigkeit der Sozialpartnerschaft auch in Zeiten wie diesen nicht nehmen. Deswegen werden wir die Sozialpartner in dieser Frage sicherlich konsultieren. Es geht um mehr Rechtssicherheit, es geht nicht nur um ein Dankeschön, sondern um ein Mehr gegen­über dem Status quo, wobei wir uns auf eine Rechtsansicht beziehen müssen.

So gesehen bedanke ich mich für diese gemeinschaftliche Aufforderung des Hohen Hauses, hier tätig zu werden. Wir werden das dann in dem Sinne, in dem ich das jetzt kurz zu erläutern versucht habe, engagiert angehen, und dann wiederum an das Hohe Haus berichten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

12.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Stadler zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


12.31.11

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesminister und Staatssekretäre! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hau­ses! Die Anerkennung der Freiwilligenarbeit hat gerade in den letzten Jahren, in denen


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