Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 82

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und arbeitsrechtliche Absicherung, vor allem für die Mitglieder der Freiwilligen Feuer­wehren, wäre eigentlich ein Gebot der Stunde.

Es wäre auch ein Gebot der Stunde, Herr Kollege Scheibner, dass Sie unserem An­trag, der ja viel weiter gehend ist, der ja wirklich schon konkrete Aspekte enthält (Abg. Scheibner: Das ist ja schon beschlossen!), zustimmen und nicht diesem sehr vagen Antrag der Regierungsparteien, weil dieser meiner Meinung nach wirklich nur bedeutet: Machen wir vielleicht doch irgendwann ein bisschen etwas! (Abg. Dr. Einem: Das ist die Regierungslinie, dieses „irgendwann einmal irgendetwas“ zu machen!)

Wenn ich die Formulierung in dem Entschließungsantrag durchlese, wo steht, dass die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von freiwilligen Helferinnen und Helfern zwar wichtig ist, obwohl es bisher in diesem Bereich kaum zu nennenswerten Problemen ge­kommen ist, dann denke ich, hoffentlich ist dieser Antrag nicht so eine Augenaus­wischerei, während eigentlich nichts passiert. (Abg. Dr. Einem: Das kann man schon befürchten!) Ich glaube, wir sollten wirklich etwas für die freiwilligen Helferinnen und Helfer tun. Wir sind es ihnen schuldig, nicht nur danke zu sagen, sondern auch Taten zu setzen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Haubner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


12.51.19

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bedanke mich fürs Erste auch für die Vorschläge, die bis jetzt gekommen sind.

Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren innerhalb dieser Regierung erstmals die Anliegen, aber auch die Leistungen jener, die ehrenamtlich, und jener, die freiwillig ar­beiten, in den Blickpunkt gestellt, aber nicht nur in den Blickpunkt von Auszeichnungen und Ehrungen – das ist das eine, das ist ein sicher wichtiger Bereich –, sondern mit der Einrichtung des Freiwilligenrates auch signalisiert, dass uns die Anliegen, die Probleme und Sorgen der freiwillig Tätigen sehr ernst sind. Es ist uns ernst in dem Sinn, dass wir wissen, dass Freiwilligentätigkeit ein so wichtiger Faktor im gesellschaftlichen Leben ist, und zwar nicht nur im Bereich des Katastrophenschutzes, der leider Gottes immer sehr viel an Einsatz von engagierten Menschen erfordert, sondern auch in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wie zum Beispiel bei Sportvereinigungen, bei kulturellen Vereinigungen, bei Brauchtumsvereinigungen und natürlich auch im sozia­len Bereich.

Ohne diese unbezahlbare Arbeit von Freiwilligen würde manches in Österreich nicht so gut funktionieren. Daher ist es, wie gesagt, das eine, jemanden auszuzeichnen und vor den Vorhang zu stellen, das andere ist es aber, dort nachzubessern, wo es notwendig ist. Und hier leistet der Freiwilligenrat, denke ich, sehr gute Arbeit, weil da nicht nur die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Parteien eingebunden sind, sondern auch die Vertreter der wichtigsten Organisationen, also diejenigen, die wirklich unmittelbar betroffen sind, die wissen, wovon sie reden und was sie unter Umständen brauchen.

Dieser Freiwilligenrat hat sich gerade in verschiedenen Arbeitsgruppen in den letzten Jahren sehr intensiv unter anderem auch mit der Definition der Freiwilligenarbeit be­schäftigt, denn ich glaube, eine klare Definition, was Freiwilligenarbeit, was Ehrenamt ist, erleichtert uns dann auch, gezielt zu fördern und nicht die Schnittstelle zur regulä­ren Arbeit zu überschreiten.

An diesem Punkt sind wir jetzt angelangt, und auf Basis dieser Definition, die im Herbst vom Freiwilligenrat vorgelegt wurde, wird nun sozial- und arbeitsrechtlich geprüft, wo


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