Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 85

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auf die lange Bank geschoben. Das ist eine reine Absichtserklärung, das wissen Sie auch. Es wird – Sie haben das so schön formuliert – nicht immer nur mit „immaterieller Anerkennung“ gehen. Es ist zwar recht nett, wenn wir Freiwillige – und das ist auch richtig – mit Urkunden, Orden und dergleichen auszeichnen. Das ist okay, ich stehe auch dazu, aber der große Schritt, auch Rechtssicherheit zu geben, ist es nicht. Darin, Herr Bundesminister, unterscheiden wir uns etwas, denn eine Rechtsansicht ist eben eine Rechtsansicht und hat, wenn sie falsch ist, mitunter fatale Folgen für die Betrof­fenen.

Ich glaube, Rechtssicherheit ist wichtig und genau auf diese Rechtssicherheit zielt un­ser heutiger Entschließungsantrag ab. Und es wäre nur konsequent gewesen, diesen heute hier zu beschließen, Herr Kollege Fasslabend.

Wie gesagt, ich hoffe, dass dieser Antrag, den wir heute beschließen werden, nicht ein Begräbnis erster Klasse ist. Ich möchte, dass auf diesem Wege weitergearbeitet wird und dass wir genau in diesem Bereich, nämlich Rechtssicherheit zu schaffen, das Gan­ze zu einem guten Ende führen werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

13.02


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheib­ner. – Bitte.

 


13.02.52

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Werte Mitglie­der der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Ich gebe allen Vorrednern Recht, dass es notwendig ist, und zwar rasch notwendig ist, die vorhandenen Defizite bei der vor allem sozialrechtlichen Absicherung der freiwilligen Helfer zu beseitigen. Es ist diesbezüglich schon sehr viel überprüft und evaluiert worden, auch ich habe sehr viel in diese Richtung verhandelt und habe alle möglichen Argumente gehört, das koste zu viel oder irgendwelche Arbeitgeberinteressen stünden dagegen. Das sind Argumente, die eingebracht werden, die aus meiner Sicht nicht stichhaltig sind.

Wir alle, auch die Arbeitgeber und die Bundesregierung – wobei der Finanzminister vielleicht ein bisschen Geld investieren muss –, haben Interesse daran, dass sich diese Freiwilligen weiterhin dazu bereit erklären, einen wichtigen Dienst für die Sicherheit un­seres Landes und der Bevölkerung zu leisten. Der Nutzen, den wir durch diese freiwilli­gen Leistungen haben, übersteigt die „Kosten“ – unter Anführungszeichen, von „Scha­den“ will ich da nicht reden – um ein Vielfaches. (Beifall des Abg. Bucher.)

Stellen wir uns vor, wir müssten mit staatlichen Mitteln eine permanente Berufstruppe von beamteten Katastrophenhelfern aufstellen! Deshalb ersuche ich hier wirklich all jene, die noch Fragen stellen, überprüfen und vielleicht Kostenargumente einbeziehen wollen, solche Überlegungen einmal hintanzustellen. Es ist ohnehin schwierig genug, Freiwillige für diese so wichtigen Handlungen zu finden.

Wir haben schon eine ganze Reihe von Entschließungsanträgen hier beschlossen; das heißt, es ist Beschlusslage des österreichischen Nationalrates, dass hier etwas passie­ren muss.

Herr Kollege Lackner, meine Damen und Herren von der SPÖ, was mich an Ihrem An­trag stört – sonst inhaltlich sind wir ohnehin d’accord –, ist, Sie sagen: freiwillige und ehrenamtliche Helfer. Und dann zählen Sie auf: Mitglieder der Freiwilligen Feuerweh­ren, von Rettungsorganisationen, der Bergwacht, der Bergrettung und so weiter.

Eine wichtige Institution haben Sie bewusst oder unbewusst – und wenn es unbewusst ist, dann ist es auch symptomatisch – hier nicht angeführt, nämlich das österreichische


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