Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 121

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Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird, in 1552 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Murauer, Gaál, Fauland, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Ziffer 2a zum Inhalt hat.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Verfassungsbestimmungen.

Somit stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Da nur der eben erwähnte Zusatzantrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetz­entwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berück­sichtigung des Zusatzantrages der Abgeordneten Murauer, Gaál, Fauland, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Ausdrücklich stelle ich das notwendige Quorum, das Quod fest, das heißt, mehr als die Hälfte der Abgeordneten sind hier und die Zweidrittelmehrheit ist auch gegeben.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist mit den notwendigen Mehrheiten, also Zweidrittelmehrheit und notwendiger Anwesenheit, angenommen. Daher ist das auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Wehrrechtsänderungsge­setz 2006 in 1553 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Murauer, Gaál, Fauland, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2, 6 und 7 bezieht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich wie­derum zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Ab­geordneten fest.

Da nur der oben erwähnte Abänderungsantrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Murauer, Gaál, Fau­land, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Abgeordneten angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung beipflichtet, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist wiederum mit der notwendigen Zweidrittel­mehrheit und bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Hohen Hau­ses angenommen. Der Gesetzentwurf ist also auch in dritter Lesung beschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Silhavy, Tancsits, Walch, Öllinger betreffend Harmonisierung des Sozialent­schädigungsrechts.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 198.)

 


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