Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 149

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Scheinehe legalisieren kann. Die vielen Missbrauchsmöglichkeiten, die es vorher gab, werden mit diesen Gesetzen verhindert.

Es ist auch nicht zu viel, wenn man von Asylwerbern eine Mitwirkungspflicht beim Asyl­verfahren verlangt, wenn man Maßnahmen gegen Schlepperei und Scheinehen setzt, wenn man im Niederlassungsgesetz ein Erteilungsniveau bei der Anforderung von Un­terhalt vorgibt, wenn man von jemandem, der nicht zu Recht in Österreich ist, verlangt, die Antragstellung in seinem Herkunftsland durchzuführen, und wenn man die Integrati­onsvereinbarung von 300 Stunden mit einer Abschlussprüfung des Kurses umzusetzen versucht. All das ist nicht zu viel verlangt, sondern das ist meiner Ansicht nach eine ganz normale und von Hausverstand getragene Vorgabe.

Dass wir klar und deutlich zum Ausdruck bringen: Wer bei uns gerichtlich strafbare Handlungen begeht, der hat kein Recht, bei uns zu sein!, das ist, glaube ich, ebenfalls eine ganz wichtige und normale Maßnahme. Dass Menschen, die sich nicht zu Recht in Österreich aufhalten und kein Asylrecht zuerkannt bekommen haben, in Schubhaft genommen werden können – ich glaube, auch das ist eine sehr wichtige Einführung beziehungsweise eine gesetzliche Grundlage, um unser Recht entsprechend zu unter­mauern.

Da immer wieder die Zuwanderung angesprochen wurde, möchte ich Folgendes fest­stellen: Österreich ist ein Asylland und kein reines Zuwanderungsland. Es ist richtig, dass wir uns mit einer gewissen Zuwanderung auch zukünftig auseinander setzen müssen.

Ein gravierender Fehler war es – und da fehlte es den damals Verantwortlichen an poli­tischem Mut –, dass man nach dem Jugoslawien-Konflikt die Zuwanderung von jährlich 65 000 bis 90 000 Zuwanderern aus dem ehemaligen Jugoslawien legalisierte und dass diese heute als österreichische Staatsbürger quotenfrei ihre Angehörigen nach­holen können.

Deshalb ist es richtig, dass wir generell von dieser Überlegung ausgehen: Integration muss vor Zuwanderung stehen! Was aus unserer Sicht zu einer Integration erforderlich ist, wurde im neuen Staatsbürgerschaftsgesetz klar und deutlich definiert. Wenn man diese Vorgaben erfüllt, dann wird man in der Schule, am Arbeitsplatz und in unserer Gesellschaft mit Sicherheit keine Probleme haben. Dann ist auch gewährleistet, dass es eine vernünftige und sinnvolle Integration gibt. (Beifall bei der ÖVP sowie den Frei­heitlichen – BZÖ.)

16.25


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


16.25.56

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Herr Präsident! Frau Innenministerin! Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Kößl, Sie haben ge­sagt, es sei ein Fehler gewesen, 65 000 Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien aufzunehmen. – Nein, das war kein Fehler! Ich denke, es war richtig, dass wir die Menschen, die aus diesen Bürgerkriegsgebieten zu uns gekommen sind, die wirklich schwer traumatisiert waren und Schlimmes erlebt hatten, aufgenommen haben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Diese Menschen haben sich übrigens zum Großteil sehr, sehr gut in Österreich integriert.

Integrationspolitik ist eine sehr große Herausforderung. Dies ist ein vielschichtiges Pro­blem, und da ist es wirklich unzulässig, Öl ins Feuer zu gießen und mit der Angst der Menschen vor der Zuwanderung, vor so genannter „Überfremdung“ zu spielen. Daher muss ich noch einmal auf diese Studie zurückkommen.

 


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