Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 186

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Ein Abänderungsantrag sieht zudem vor, dass die Meldepflicht für Labors explizit in das Gesetz aufgenommen wird. Weiters werden auch veraltete Krankheitsbezeichnun­gen dem Stand der Wissenschaft angepasst.

Wie schaut es nun mit der Meldepflicht aus? – Jede Erkrankung, jeder Sterbefall an einer anzeigepflichtigen Krankheit, jeder Verdacht einer solchen Krankheit ist der Be­zirksverwaltungsbehörde binnen 24 Stunden zu melden. Diese Behörde kann dann im Hinblick auf das Auftreten einer meldepflichtigen Erkrankung diverse Verbote ausspre­chen, wie Veranstaltungen untersagen, Gebäude räumen, Verkehrsbeschränkungen festlegen und so weiter.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei einer solchen Anordnung der Behörde um eine Anordnung einer Behandlungspflicht handelt. Bei Verweigerung der angeord­neten Behandlung wird nun ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Diese Möglich­keit hat es vorher nicht gegeben.

Das Epidemiegesetz hat bislang eine Unterstützung der Gesundheitsbehörde zur Durchsetzung verschiedener Maßnahmen durch die Organe eines öffentlichen Sicher­heitsdienstes nicht vorgesehen. Dafür wird nun eine Rechtsgrundlage geschaffen.

Ich denke, dass die Erweiterung der Meldepflicht eine wesentliche Verbesserung brin­gen wird. Diesen Änderungen steht auch unsere Bezirkshauptfrau Dr. Anna-Marga­retha Sturm sehr positiv gegenüber. Ich denke, Frau Bundesministerin, das ist ein wei­terer Schritt in unserer erfolgreichen Gesundheitspolitik. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

18.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Silhavy. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.42.43

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Herr Kollege Rasinger, am Anfang war ich ein bisschen enttäuscht oder em­pört, als Sie gemeint haben: Wenn man immer in der Cafeteria sitzt, dann ist es kein Wunder, dass man nicht weiß, wovon man redet. Mittlerweile beglückwünsche ich Sie zu Ihrer Selbsteinschätzung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Was ist denn heute los mit euch SPÖ-Frauen? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zum Inhalt dieser Vorlage ist schon relativ viel gesagt worden. (Abg. Steibl: Was kön­nen wir dafür, wenn ihr Probleme habt?) Die Erkrankung an Röteln wird neu aufgenom­men, weil wir am WHO-Eliminierungsprogramm dieser Krankheiten teilnehmen. Wei­ters werden veraltete Krankheitsbezeichnungen dem Stand der Wissenschaft ange­passt, und die Verordnungsermächtigung zur Einbeziehung weiterer Krankheiten wird aktualisiert.

Damit kann ich auch sagen – das haben wir auch im Ausschuss kundgetan –, dass wir dieser Vorlage unsere Zustimmung geben sollten. (Abg. Steibl: Das ist unterste Schublade! Was habt ihr SPÖ-Frauen heute?) – Frau Kollegin Steibl, ich würde mich an Ihrer Stelle beruhigen, oder Sie gehen zur Beratung zum Kollegen Rasinger. Aber es war die Aussage des Kollegen Rasinger und nicht meine; er hat Cafeteria mit Nicht-Wissen interpretiert. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Rasinger.)

Nachdem er Arzt ist und Eigendiagnosen stellen möchte, möchte ich ihm in diesem Fall nicht widersprechen. – Das war meine Aussage.

Kollege Rasinger! Es ist aber auch ein Zeichen einer großen Schwäche, wenn Sie die verfehlte Gesundheitspolitik dieser Bundesministerin und dieser Bundesregierung mit dem Sitzen in der Cafeteria argumentieren wollen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Jetzt sind


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