Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 209

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19.58.10

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt auf den Ist-Zustand in den Akut-Krankenhäusern und dann weiterfüh­rend in den Rehabilitationszentren, nämlich was die Rehabilitation betrifft, kurz einge­hen.

Neurorehabilitation ist ein dynamischer Prozess. Sie beginnt bereits in der Akutphase im Krankenhaus und steht vor allem unter dem pflegerischen Motto: Hilfe zur Selbst­hilfe.

Neurorehabilitation muss man als Prozess sehen, dessen Qualität nicht nur durch die Summe der einzelnen Therapieeinheiten, sondern vielmehr durch die Vernetzung aller ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen zu einem übergeordneten Ganzen mit gemeinsamen Zielen aller Berufsgruppen bestimmt wird.

Im Mittelpunkt des Rehabilitationsprozesses stehen die Patienten und Patientinnen, die entsprechend ihren Kompetenzen, Ressourcen und Defiziten gefördert werden. Ziel des Rehabilitationsprozesses ist es, die entstandene Behinderung zu reduzieren be­ziehungsweise zu kompensieren, sodass die betroffenen Menschen größtmögliche Selbstständigkeit und bestmögliche Lebensqualität wieder erlangen und je nach per­sönlicher Situation die Anforderungen ihrer familiären, gesellschaftlichen und beruf­lichen Umwelt erfüllen können.

Das oberste Ziel der Pflege in der Neurorehabilitation ist es deshalb, die Selbstpflege­kompetenz der Patienten so zu erweitern und wiederherzustellen, dass sie die im Rah­men des Schlaganfalles oder anderer Ereignisse aufgetretenen Selbstpflegedefizite selbst beziehungsweise mit Hilfe von Angehörigen oder anderen Betreuenden kom­pensieren und das Selbstpflegeerfordernis erfüllen können.

Das Ziel der Pflege in der Angehörigenarbeit besteht vor allem darin, den Angehörigen jene Kenntnisse und Fertigkeiten über pflegerische Maßnahmen zu vermitteln, dass sie in der Lage sind, die erworbenen Kompetenzen zu Hause zur Kompensation der Selbstpflegedefizite der Patienten zu nutzen.

Großes Augenmerk ist auf die multiprofessionelle Kommunikation zu legen. Es braucht auch da regelmäßige Teambesprechungen zur Planung und Evaluierung der gemein­samen patientenzentrierten Ziele. Sie sind dabei ebenso unverzichtbar wie das Wissen der einzelnen Berufsgruppen voneinander. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen – BZÖ.)

20.00


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ein Schlusswort wird nicht gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfas­sungsgesetz in 1329 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung dazu erteilen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1548 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

 


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