blick auf ebendieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist der Einspruch des Bundesrates und auch die Haltung der Opposition völlig haltlos!
Mit der Neuregelung werden zwei Ziele umgesetzt – umgesetzt, das muss man auch dazusagen –, zum einen das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, indem kein Bezug mehr auf das Geschlechtermerkmal vorkommt, und zum Zweiten wird die familienpolitische Zielsetzung explizit in das Gesetz aufgenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diese neuen Bestimmungen nicht einfach so in das Gesetz aufgenommen. Es ist dies weder ein sozialpolitischer Rückschritt noch eine Diskriminierung anderer Lebensformen; das möchte ich der SPÖ und den Grünen wirklich mit auf den Weg geben. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die Mitversicherung aller Haushaltsführenden zu ermöglichen. Für Personen – das ist schon gesagt worden (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek) –, die am 31. Juli 2006 das 27. Lebensjahr bereits vollendet haben, ändert sich ja nichts.
Ich darf Sie noch einmal darauf hinweisen, dass wir mit
dieser Neuregelung absolut verfassungskonform vorgehen. Über Familie und
Ehe können wir später einmal diskutieren. (Abg. Mag. Lunacek:
Im nächsten Jahrtausend!) Für uns, oder für mich, hat Ehe
eine große Wertigkeit. (Beifall des Abg. Murauer.) Dass
nicht alle das Glück haben, Ehe zu leben und länger zu leben,
das ist wieder eine andere Sache. (Beifall bei der ÖVP sowie bei
Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)
18.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
18.07
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Frauen Ministerinnen! Meine Damen und Herren! Was Kollegin Ridi Steibl gemeint hat – über Fragen von Ehe, Gleichstellung und Ähnliches können wir später einmal diskutieren – und wenn die ÖVP ankündigt: „später einmal“, dann, glaube ich, denken Sie wahrscheinlich in Jahrzehnten, wenn nicht gar in Jahrhunderten. (Abg. Öllinger: In Jahrtausenden! – Abg. Steibl: Wir denken im Jahr 2006!)
Frau Kollegin, im nächsten Jahrhundert ist es ein
bisschen sehr spät. Und auf jeden Fall in Jahrtausenden – aber
einen Trost gibt es: Da werden Sie auf keinen Fall mehr an der Regierung sein.
Hoffentlich auch schon im nächsten Jahr nicht mehr, damit wir endlich
tatsächliche Gleichstellungen erreichen! (Beifall bei den Grünen
und der SPÖ. – Abg. Steibl: Das wünsche ich der
österreichischen Bevölkerung nicht! – Zwischenruf des
Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.)
Aber zurück zum Hauptthema: Es ist von den Vorrednerinnen und -rednern von Grünen und SPÖ schon gesagt worden, dass für uns – und deswegen gab es ja auch den Einspruch der beiden Parteien im Bundesrat – diese Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zur Mitversicherung auf keinen Fall akzeptabel ist. Die Befürchtung, die manche von uns schon hatten, als wir den VfGH-Beschluss genau gelesen hatten, dass nämlich hier der Weg offen gehalten wird für eine verstärkte, aus unserer Sicht unbegründete Privilegierung der Ehe – den haben Sie leider gewählt: Sie ermöglichen jetzt tatsächlich die Möglichkeit der Mitversicherung für kinderlose Paare nur in der Ehe, statt das überhaupt abzuschaffen. Das wäre die richtige Variante gewesen. Aber das gilt nur mehr für die Ehe und nicht auch für verschiedengeschlechtliche unverheiratete Paar wie bisher.
Das heißt, Sie haben neuerlich gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert. (Abg. Dr. Fekter: Überhaupt nicht!) Die können nämlich nicht heiraten, wie Sie ja wissen – wie Sie leider wissen und wie Sie das auch weiterhin verteidigen: Die können nicht hei-