Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 201

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Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll Nr. 2 zum Euro­päischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften betreffend die interterritoriale Zusammenarbeit samt Erklärung der Republik Österreich in 1462 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig der Fall und damit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Europäisches Ab­kommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates; Suspendierung im Verhältnis zur Ukraine in 1463 der Beilagen die Ge­nehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, seinen Bericht 1608 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich der Fall und damit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1608 der Bei­lagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Diese Entschließung ist mit Mehrheit angenommen. (E 202.)

20.28.5215. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 836/A der Abgeordneten Dr. He­lene Partik-Pablé, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Ver­braucherschutz (Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKG) (1615 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 15. Punkt der Ta­gesordnung.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

 


20.29.12

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz. Es ist dies eine EU-Richtlinienumsetzung, und zwar geht es dabei darum, dass es, wenn es zu grenzüberschreitenden Verletzungen des Konsumentenschutzes gekommen ist, ausländischen Behörden möglich sein muss, einen Ansprechspartner oder einen auf Grund der gesetzlichen Regelung bekannten Ansprechspartner zu haben. (Abg. Mag. Wurm: Ansprechpartner!) – Ansprechpartner, danke, Frau Kollegin Wurm, Sie haben natürlich Recht.

In Österreich ist ja der Konsumentenschutz kompetenzmäßig auf mehrere Ministerien verteilt: die Legistik im Justizressort, überwiegend im Sozialressort der Konsumenten­schutz im eigentlichen Sinne, die Lebensmittel im Landwirtschaftsministerium und im Wirtschaftsministerium die Bundeswettbewerbsbehörde.

 


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