Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 47

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ter auszieht, so muss ihm der Hausherr die Kosten dafür ersetzen. Wir haben Neure­gelungen für Seniorenwohnungen eingeführt, und wir haben festgehalten, dass, wenn eine Wohnung unbrauchbar ist, der Mieter das rügen muss, sodass der Hausherr diese Unbrauchbarkeit abstellt.

Wir haben weiters Erleichterungen betreffend Kündigung vorgenommen. Das heißt, der Mieter muss nicht mehr bei Gericht kündigen, sondern kann das schriftlich tun. Der Vermieter muss jedenfalls zu Gericht gehen. Wir haben weiters Möglichkeiten geschaf­fen, dass befristete Mietverhältnisse eine flexiblere Regelung in der Auflösung erfah­ren.

Im Wohnungseigentumsgesetz haben wir bessere Regelungen betreffend Kfz-Abstell­plätze und Regelungen im Hinblick auf die Eigentümerpartnerschaft im Todesfall ge­troffen.

In das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz haben wir diese Neuerungen des Mietrechts mit übernommen, damit diese auch harmonisiert werden. (Abg. Eder: Arme Mieter!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist dies die letzte Rede, die ich hier im Plenum für diese Periode zu Justizthemen halten werde. Erlauben Sie mir daher, dem Justizausschuss herzlich für die Zusammenarbeit zu danken! Als Justizausschussvor­sitzende möchte ich der Frau Ministerin für die bevorstehende Geburt alles Gute wün­schen. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.54


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.54.37

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Meine Damen und Herren! Mein Dank gilt vor allem den MitarbeiterInnen im Res­sort, auch Ihnen, Frau Fekter, als Vorsitzende und vor allem Ihnen als verständnisvolle Ministerin, die ja immer wieder in den Vordergrund stellt, dass es sich manchmal um gesellschaftspolitisch sehr kontroverse Materien handelt, bei denen es eben die so genannte Ausgewogenheit anzustreben gilt. „Ausgewogenheit“ war ja auch ein Wort, das Sie, Frau Kollegin Fekter, verwendet haben.

Aber: Unserer beziehungsweise meiner Einschätzung nach bringt die vorliegende Wohnrechtsnovelle 2006 eher eine Ausgewogenheit in Richtung der Vermieter. Sie ha­ben zu Recht angeführt, dass es auch Verbesserungen bei den Investitionskostenrück­erstattungen und bei der Beseitigung von Gesundheitsgefahren gibt, die zu Lasten der Vermieter gehen. Das sind zwei Aspekte.

Sie haben viele Punkte aufgezählt – ich habe sie jetzt nicht durchnummeriert, aber ich glaube, es waren mindestens ein halbes Dutzend –, die doch eher den Vermietern dienen und ihnen Vorteile bringen. Ich brauche nicht zu wiederholen, was Kollegin Bures gesagt hat, ich brauche Ihnen nur zu zeigen, dass verschiedene Studien stei­gende Wohnkosten attestieren. (Die Rednerin hält ein Exemplar des „Kurier“ in die Höhe.) Kollege Neudeck wird das sicher wieder bestreiten. (Abg. Dr. Fekter: Haupt­sächlich Wasser, Kanal, Müll!) – Dieser Hinweis ist ja mein Lieblingszwischenruf.

Wenn Sie von den Betriebskosten reden, dann sage ich immer: Folgen Sie unserem Antrag zur verstärkten Wohnungssanierung, zur verstärkten Berücksichtigung der Kyoto-Ziele! Dann gibt es nicht diese Betriebskosten- und Heizkostensteigerungen, dann wird Wohnen wieder billiger.

 


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