Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 53

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betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundes­bahngesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ geändert werden (1627 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eder. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


11.13.24

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren Staats­sekretäre! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man heute hier zuhört, dann ge­winnt man immer mehr den Eindruck, dass die Länderkammer, der Bundesrat, hier wirklich nicht ernst genommen wird und damit auch der Föderalismus nicht sehr ernst genommen wird, und ich halte das für schlecht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es beispielsweise auch um eine Erleichterung der Einstellung von Regionalbahnen. Wir alle miteinander fordern in Sonntagsreden: Die Regionalbahnen sollen ausgebaut, anstatt eingestellt werden! Es sollen die Trans­porte vom LKW auf die Bahn verlagert werden! – Und was ist die Realität? Die Realität ist, dass man die Einstellung von öffentlichen Eisenbahnen mit diesem Gesetz erleich­tert. Es wird die Entscheidung dem Betreiber der Eisenbahn überlassen, der diese nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten treffen kann. Die Länder haben früher mitsprechen können, das können sie jetzt nicht mehr. Das heißt, im Wesentlichen ent­scheidet das Bahnmanagement, ob es eine Regionalbahn in Zukunft geben wird oder nicht.

Angeblich gibt es eine Liste, wie viele Regionalbahnen eingestellt werden sollen. (Abg. Marizzi: Eine Geheimliste!) Ich weiß nicht, wo die Liste ist, aber man sollte sie jeden­falls auch einmal dem Parlament vorlegen, damit wir alle im Wahlkampf sagen können, welche Bahnen in Niederösterreich, in Oberösterreich, in der Steiermark et cetera ein­gestellt werden. Niemand weiß das, alle diskutieren darüber.

Im Endeffekt wird es so sein, dass diese Bahnen in einigen Jahren nicht mehr existie­ren werden, dass man sie ganz einfach dem Rechenstift zum Opfer fallen lässt. Tras­seneinstellungen werden in Zukunft leichter möglich sein, und irgendwann wird man draufkommen, dass es schade war, diese Trassen einzustellen.

Ein zweiter Punkt ist die Sicherheit. Entgegen einer eindeutigen Vorgabe der Sicher­heitsrichtlinie der EU, die mit dieser Gesetzesvorlage umgesetzt werden soll, fehlen im Regierungsentwurf behördliche Kontroll- und Überwachungsorgane. Es fahren in Zu­kunft alle möglichen Bahnen im österreichischen Schienennetz, und hier muss kontrol­liert werden, ob die Fahrer geeignet und berechtigt sind, diese Züge zu fahren, um entsprechende Sicherheit zu bieten. Dies wird mit diesem Gesetz unseres Erachtens nicht gewährleistet.

Der letzte Punkt, auch ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz, betrifft auch die Regio­nen: die Trassenknappheit bei vielen Verkehren, vor allem was den Nahverkehr anbe­langt, sei es jetzt um Linz, sei es um Innsbruck, sei es um Wien. Es ist so, dass angeb­lich nur in den Hauptverkehrszeiten der Regionalverkehr gegenüber dem Güterverkehr Vorrang haben soll. Aber was ist die Hauptverkehrszeit? Das kann wieder unterschied­lich geregelt sein, was dazu führt, dass diese Regelung dann wieder kaum vollziehbar ist und vor allem den Taktverkehr stört. Jeder, der mit Bahn zu tun hat, weiß, wenn der


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