Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 55

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.20.01

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Ja, die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene wird hier immer als generelles Anliegen thematisiert, unterstützt, verbal vorangetrieben. Nur: Wenn es dann wirklich um konkrete Maßnahmen geht, um die Verlagerung auch wirklich zu ermöglichen, dann bleibt halt alles wieder beim Alten, und dann wird sogar Kontraproduktives beschlossen.

Wie zum Beispiel – erstens – dieses Eisenbahngesetz und dieses Bundesbahngesetz, denn: Wie Kollege Eder schon ausgeführt hat, ist ja die Regelung, die Sie vorsehen, auf der einen Seite von einer Überreglementierung, Überbürokratisierung geprägt, teil­weise auch rein rechtstechnisch schwer nachzuvollziehen, sehr kompliziert formuliert mit sehr vielen Verweisen – in der Praxis also für die im Bahnbereich Tätigen äußerst schwierig zu vollziehen. Und man sollte doch eigentlich der Bahn das Leben erleich­tern – das ist ja die Voraussetzung für die Verlagerung! Was Sie da machen, ist aber eher ein Erschweren des Lebens auf der Bahn und des Lebens mit der Bahn.

Wir brauchen im Ministerium auch mehr Menschen, die diese Gesetzesmaterie vollzie­hen. Es sind viel zu wenig Mitarbeiter in diesem Bereich tätig! Deswegen ist die For­derung nach einer Eisenbahnsicherungsbehörde mit ausreichendem Personal eine Grundforderung, die Sie nicht erfüllen.

Anderseits der zweite Aspekt: Verlagerung des Verkehrs auf die Bahn. Was aber wird durch dieses Gesetz erleichtert? – Die Streckeneinstellung! Sicherlich, die Landes­hauptleute können noch gehört werden, haben aber nicht mehr die Möglichkeiten, die derzeit noch gelten, was die Einstellung von Regionalbahnen anlangt. Sie können ruhig mit mir auch darüber diskutieren, dass die ÖBB den Betrieb der einen oder anderen Regionalbahn nicht mehr selbst in die Hand nehmen, sondern ausschreiben und das Land einen privaten Betreiber bestellen kann. Da gibt es sehr erfolgreiche Modelle im deutschen Sprachraum, in Süddeutschland und auch in Norddeutschland. Diese Re­gionalbahnen, die dann von anderen, von Privaten betrieben wurden, haben massive Fahrgaststeigerungen verzeichnet.

Nur: Sie tun nichts, um diese Ausschreibungen und diese Bestellungen, diese Über­nahmen durch die Privaten auch nur in irgendeiner Weise zu fördern oder zu erleich­tern – nein, es bleibt immer nur beim Erschweren, und es bleibt immer nur beim Er­leichtern des Zusperrens! – Das ist der zweite Kritikpunkt.

Der dritte wurde auch schon genannt, allein was die Trassenknappheit anlangt: Bitte, wir brauchen Taktverkehre, wenn die Menschen nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit fahren sollen, sondern verstärkt den Zug oder den Bus nehmen sollen! Das funktioniert nur, wenn die Menschen garantierte Umsteigerelationen haben, wenn gute Schnittstel­len existieren und wenn die Verkehre vertaktet sind.

Was aber macht dieses Eisenbahngesetz? – Es räumt außerhalb der Stoßzeiten – wo­bei der Begriff nicht definiert ist; es wird die Formulierung „Hauptverkehrszeiten“ ver­wendet, aber wann das ist, wird nicht definiert – dem Güterverkehr Vorrang ein. Da haben die Waggons zu Magna nach Graz Vorrang, da haben die Waggons zu den Schiffswerften et cetera Vorrang. – Bitte, da kommt kein Takt zustande! Da haben wir dann nicht die Qualität, die zur Attraktivierung notwendig ist, damit die Menschen end­lich die Verlagerung auf die Schiene vollziehen.

Zum Schluss komme ich noch auf die Ausführungen des Kollegen aus Tirol zu spre­chen: Ich bin ja sofort für den Brenner-Basistunnel, wenn die Verlagerung auf die


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