Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 80

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auch zur Norm für alle Flughäfen in ganz Österreich machen werden, nur weil Sie die dritte Piste in Wien möglichst schnell durchziehen wollen. Dagegen wehren wir uns. Wir wollen keine zweite Lex Spielberg haben und keine weitere Aushöhlung des Um­weltverträglichkeitsgesetzes oder des Lärmschutzes von AnrainerInnen. Das ist uns zu wichtig. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Argument noch: Die WHO empfiehlt 55/45, und die 10 Dezibel Unterschied – und das erkläre ich Ihnen jetzt noch zum Schluss – bedeuten auf Grund der Logarithmi­schen Skala in Wirklichkeit eine Verzehnfachung. Das ist nicht plus 10 Prozent, das ist keine Verdoppelung, nein, das ist eine Verzehnfachung. Ich könnte Ihnen das gerne mit einem Lärmmessgerät vorführen, aber technische Hilfsmittel sind ja im Parlament nicht gestattet. Deshalb sozusagen das bildliche, das visuelle Hilfsmittel.

Halten Sie sich das jetzt vor Augen angesichts der Abänderungsanträge, die jetzt kom­men werden, beziehungsweise der Formulierungen, die jetzt beschlossen werden. Es könnte in Zukunft eine Verordnung – das wäre der raffiniertere Weg – ermöglicht wer­den, sodass dann auf dem Verordnungsweg die 65 Dezibel eingeführt werden können zum Schaden vieler Wiener und vieler niederösterreichischer Anlieger; auch zum Schaden vieler Flughafen-Anrainer in anderen Bundesländern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.37.51

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir beschließen heute ein ganzes Luftfahrtpaket. Der erste Punkt ist die Umset­zung einer einschlägigen EU-Richtlinie: Sicherheitsmaßnahmen auch für Luftfahrzeuge aus Drittstaaten. Sie sollen gleich behandelt werden, den gleichen Sicherheitsmaßnah­men unterzogen werden wie Luftfahrzeuge aus EU-Staaten.

Das Zweite ist ein internationales Übereinkommen zwischen EU und EU-Staaten einer­seits und Norwegen, Island und den Balkanstaaten andererseits zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraumes. Auch da geht es darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen durch gleiche Regeln in der Sicherheit, im Sozialbereich und im Umweltschutz herzustellen.

Zum dritten Punkt wird, wie Frau Kollegin Dr. Moser schon gesagt hat, heute ein Abän­derungsantrag der Abgeordneten Klaus Wittauer, Roderich Regler, Kolleginnen und Kollegen eingebracht werden, durch den ermöglicht werden soll, die Umweltverträglich­keitsprüfung bei notwendigen Ausbauten von Flughäfen beziehungsweise bei Schaf­fung weiterer Pisten, für die ja die UVP notwendig ist, auch tatsächlich durchzuführen.

Auf Seiten der Luftfahrzeuge wurde ohnedies bereits alles gemacht, was möglich ist, indem man zum Beispiel nur Chapter 3- oder Chapter 4-Flugzeuge landen lässt. Das ist aber noch zu wenig. Es zeigt sich, dass es, um die Werte einhalten zu können, oft notwendig ist, auch objektseitige Maßnahmen zum Immissionsschutz zu ermöglichen, also in den Wohneinheiten der Betroffenen. Und das soll jetzt damit ermöglicht werden.

Wann ist es notwendig? – In der Vorlage, die mein Kollege Klaus Wittauer einbringen wird, stehen keine Grenzwerte, wie die Frau Abgeordnete Moser hier vermutet hat, sondern es steht drinnen, dass für die Beurteilung des Fluglärms der Verkehrsminister im Einvernehmen mit dem Umweltminister durch Verordnung die Immissionsschwellen­werte und die Art der Berechnung festzulegen hat. Und wenn diese überschritten wer­den, dann sind objektseitige Maßnahmen zu setzen. Ebenso gibt es diese Verord­nungsermächtigung für die Art der Maßnahmen, die zu setzen sind.

 


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