Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 117

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Nun hat uns das Umweltministerium einen Bericht über den Vollzug der UVP vorgelegt. Die Regierungsparteien verhindern natürlich, dass er hier im Plenum besprochen wird – und das aus gutem Grund, denn in diesem Bericht steht nämlich Folgendes:

Erstens: Die Zeit für die Genehmigung von Anlagen und von Projekten ist kürzer ge­worden durch das UVP-Gesetz.

Zweitens: Es wurden von mehr als 200 Verfahren nur zwei abgelehnt. Zwei von mehr als 200 Verfahren; das sind weniger als 1 Prozent.

Das heißt nichts anderes, als dass das UVP-Gesetz kein Verhinderungsgesetz, son­dern ein Verbesserungsgesetz ist, weil es die Projekte verbessert und nicht verhin­dert. Und zweitens ist es kein Verlangsamungsgesetz, sondern ein Beschleunigungs­gesetz.

Die ÖVP war und ist aber offensichtlich der Meinung, dass auf Grund der UVP kein einziges Projekt abgelehnt werden darf, denn sonst hätten Sie ja nicht, nachdem ein­mal nach vielen Jahren ein Projekt abgelehnt wurde, nämlich Spielberg, sofort das Ge­setz ändern wollen; Sie haben es dann ja auch getan. Womit sich zeigt – ich bin schon am Ende meiner Redezeit angekommen –, dass für die ÖVP nicht nur soziale Fragen und Fragen der Gerechtigkeit überhaupt keine Rolle spielen, Herr Klubobmann Molte­rer, sondern auch die Frage der Umwelt maximal rhetorisch eine Frage spielt, aber nicht im Handeln.

Es ist am 1. Oktober dieses Jahres Zeit für die Bevölkerung, etwas zu ändern (Abg. Rädler: Genau! Ja!), dass Umwelt wieder eine Rolle spielt. Dafür bedarf es aber an­derer Regierungsparteien und auch eines anderen Umweltministers. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Krainer, der Hellseher!)

14.05


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.

 


14.05.22

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Selbstverständlich stimmen auch wir dieser Ratifikation zu, der Ratifikation eines Übereinkommens, durch das die Nachbarstaaten bei mögli­chen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen mit einbezogen werden.

Einmal mehr ist zu erwähnen, dass genau diese Änderungen, die in diesen Vereinba­rungen enthalten sind, von Österreich schon gesetzlich umgesetzt sind. Österreich spielt generell im UVP-Bereich eine sehr vorbildliche Rolle, das sagt auch der Bericht der EU-Kommission, wenn es um die Anwendung der UVP-Richtlinien der EU geht (Abg. Mag. Weinzinger: „Wir sind Weltmeister!“ Mindestens!) – auch im Inland. Wenn Sie den Bericht genauer lesen, erkennen Sie das.

Herr Kollege Krainer, wir diskutieren diesen Bericht sehr gerne, denn er zeigt, wie vor­bildlich die UVP-Verfahren in Österreich durchgeführt werden, dass sie einen sehr po­sitiven Einfluss auf beide Seiten haben: einen positiven Einfluss auf der einen Seite auf die Öffentlichkeit, die sich besser informiert fühlt, die sich stärker einbezogen fühlt, aber auf der anderen Seite auch auf die Projektwerber, die besser Bescheid darüber wissen, die wissen, wie sie dran sind, wo Hemmnisse sind, an denen sie arbeiten müs­sen, um ihre Projekte umweltkonform durchführen zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind im Umweltbereich auf einem guten Weg, wir müssen aber ständig wachsam sein, um diesen unseren guten Standard zu halten. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

14.07

 


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