Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 118

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger.

 


14.07.08

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Auch wir begrüßen die Ratifikation der Espoo-Konvention. Ich finde zwar die Wortwahl des Herrn Kollegen Kopf, der davon gesprochen hat, dass wir sie „frei­geben“, ein bisschen merkwürdig, aber das sei ihm als künstlerische Freiheit zugestan­den. (Abg. Neudeck: Das ist aber nett! So ein Glück, was er hat!) Ja, stellen Sie sich vor! (Abg. Mag. Molterer: Das darf nicht wahr sein!) – Man könnte das auch kritischer würdigen.

Ich begrüße vor allem zwei Punkte, die durch diese Ratifikation beziehungsweise die Änderungen verbessert werden: das eine ist die klare Ausweitung der betroffenen Öffentlichkeit, da jetzt in der Konvention explizit erwähnt wird, dass NGOs und Bürger­initiativen als betroffene Öffentlichkeit einzubinden sind, und das andere, dass auch die Liste jener Projekte, die unter die Espoo-Konvention fallen und damit einer grenzüber­schreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zugeführt werden müssen, ausgeweitet wurde.

Bevor sich hier jetzt der Weihrauch, den die Regierungsparteien in ihrer rituellen Selbstbeweihräucherung verströmen, wieder zu besonders dichten Schwaden verdich­tet, zwei Anmerkungen genau zu denselben Punkten, wo wir in Österreich sehr wohl grobe Defizite haben und wo wir sehr wohl durch die Aufweichung auch des UVP-Ge­setzes im letzten Jahr Kritik anbringen müssen.

Erstens: In der Espoo-Konvention wurde der Kreis ausgeweitet – wir müssen allerdings auch feststellen, dass in der österreichischen Praxis ein Umstand einreißt, der eigent­lich zur Verringerung der Öffentlichkeit, die sich einklinken kann, führt, nämlich die Ten­denz, verstärkt Feststellungsverfahren durchzuführen, insbesondere bei strittigen Pro­jekten, in denen die öffentliche Hand selbst direkt oder indirekt über Tochterunterneh­mungen als Auftraggeberin auftritt, wo die skurrile Situation entsteht, dass die Stadt Wien oder das Land Steiermark selbst ein Projekt betreibt – sei das Spielberg, das Sta­dion oder was immer –, im Feststellungsverfahren selbst die Instanz ist, die zur Ent­scheidung kommt, dieses Projekt braucht gar keine UVP, und sich selbst damit grünes Licht gibt, womit die Öffentlichkeitsrechte, die in der UVP selbst gewährt werden, und die Möglichkeiten der Parteistellung im Feststellungsverfahren selbst ja bei weitem nicht so gegeben sind. Das heißt, da hält man die Öffentlichkeit draußen und gibt sich selbst einen Freibrief für das Projekt, das man gerne haben möchte.

So kann das nicht weitergehen. Und wir werden mit sehr kritischen Augen die Entwick­lungen in der Steiermark rund um Spielberg verfolgen.

Der zweite Punkt, der dabei auch auffällt, ist, dass die Liste jener Projekte, die einer UVP zu unterziehen sind, zwar bei der Espoo-Konvention jetzt ausgeweitet wird, wir in Österreich aber noch immer sowohl im Gesetz als auch in der Praxis große Lücken aufweisen.

Ich bringe nur ein Beispiel: Bis heute ist der gesamte Bereich der Spanplattenproduk­tion zum Beispiel nicht UVP-pflichtig. Und es kann mir niemand erklären, dass dabei keine bedenklichen Umweltbelastungen auftreten können.

Ein anderes Beispiel: Es ist so, dass Massentierhaltungen bis heute keiner einzigen vollen inhaltlichen Prüfung unterzogen worden sind, sondern alle im Feststellungs­verfahren abgehandelt werden. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Abg. Grillitsch: Wo gibt es Massentierhaltung? Die gibt es nicht! – Ironi­sche Heiterkeit bei den Grünen.)

 


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