Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 122

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Vorhaben, die voraussichtlich erhebliche nachteilige grenzüberschreitende Umweltaus­wirkungen haben, einzubeziehen.

Nach längeren Verhandlungen konnte schon ein solches Abkommen mit der Slowakei unterzeichnet werden, welches bereits seit 1. Feber 2005 in Kraft ist. Dieses Abkom­men regelt den Verlauf sowie die Vorgangsweise Österreichs beziehungsweise der Slowakei im UVP-Verfahren bei Projekten mit grenzüberschreitenden Auswirkungen.

Eine ähnliche Vereinbarung ist seit Jahren mit Tschechien in Verhandlung.

Mit der Schweiz und Liechtenstein wurde als Vorstufe für ein allfälliges trilaterales Ab­kommen eine gemeinsame Richtlinie festgelegt, die in der Praxis bereits angewandt wird.

Durch die letzte Erweiterung der EU am 1. Mai 2005 sind bis auf die Schweiz und Liechtenstein sämtliche Nachbarstaaten Österreichs EU-Mitgliedstaaten, und somit ist in diesen Ländern die UVP-Richtlinie anzuwenden und umzusetzen. In der Schweiz und in Liechtenstein sind vergleichbare Regelungen in Kraft.

Da wir der Meinung sind, dass dieses Übereinkommen für den Umweltschutz von gro­ßer Wichtigkeit ist, stimmen wir dieser Regierungsvorlage natürlich zu. (Beifall bei der SPÖ.)

14.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner am Wort: Herr Abge­ordneter Heinzl.

Abstimmung in 4 Minuten – wenn möglich.

 


14.22.14

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Auch ich begrüße die in den vorliegenden Beschlüssen vorgesehene An­passung des Espoo-Übereinkommens über transnationale Umweltverträglichkeitsprü­fung, insbesondere die in den Beschlüssen enthaltene Feststellung, dass zu der Öf­fentlichkeit, die am Verfahren im Rahmen des Übereinkommens teilnehmen kann, auch die Zivilgesellschaft und insbesondere nicht-staatliche Organisationen gehören. Dies ist beispielsweise im Hinblick auf grenznahe Atomkraftwerke sehr notwendig.

Gerade deshalb ist es aber auch notwendig, dass die Öffentlichkeit nicht dadurch aus­gebremst wird, dass erstens die Schwellenwerte für Projekte so hoch angesetzt wer­den, dass es praktisch nie zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung kommt, oder dass zweitens kritische Projektarten nur einer Schein-UVP im vereinfachten Verfahren unter­zogen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe schon Anfang vorigen Jahres den Antrag gestellt, bei zwei Projektkategorien, die es laut geltendem UVP-Gesetz überhaupt nur als Schein-UVPs geben kann, wieder Schwellenwerte für eine richtige Umweltverträglichkeitsprüfung einzuführen.

Fall Nummer eins ist die Errichtung von Windkraftanlagen, die technisch und vom Bau­volumen her auch schon den Kinderschuhen entwachsen sind; der Fall Nummer zwei ist die Errichtung von Betrieben für Intensivtierhaltung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich fordere für diese Projekte eine Ab­senkung der Schwellenwerte und die Wiedereinführung einer echten Umweltverträg­lichkeitsprüfung mit Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung in das Genehmigungs­verfahren. Leider wurde dieser mein Antrag in der letzten Sitzung des Umweltaus-


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