Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 117

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Verankerung dieses Themas im Dreijahresprogramm der österreichischen Entwick­lungszusammenarbeit und in den Leitlinien über Menschenrechte ist eine profunde und ausgezeichnete Grundlage dafür.

Nur eine kurze Anmerkung zur Frau Abgeordneten Bayr. Sie wissen ganz genau, wenn Sie über die Frage der Ausrichtung in der Entwicklungszusammenarbeit referieren, dass wir ein klares Bekenntnis dazu abgelegt haben, bis 2010 auf 0,51 Prozent des BNE und bis 2015 sogar auf 0,7 Prozent aufzustocken, ein klares Bekenntnis seitens der österreichischen Bundesregierung, darüber hinaus das Engagement nicht nur nati­onal, sondern immer in allen Kontexten der Europäischen Union und international kon­sequent weiter fortzusetzen.

Ich bedanke mich auch, weil es Kraft gibt, und möchte hier den Dank zurückgeben an die NGOs und an Sie alle, die Sie heute gekommen sind, bei „Licht für die Welt“ für das tolle Engagement. Das ist ein wichtiger Beitrag. Ich denke, je breiter wir in diesem wichtigen Thema vorgehen, auch abseits der Politik, desto erfolgreicher werden wir auch international sein können. (Beifall bei der ÖVP.)

14.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.28.46

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich nütze diese letzte Plenarsitzung in dieser Legislaturperiode dafür, die letzten sechs Jahre der Entwicklungspolitik, die sich in Österreich nachhaltig verändert hat, Revue passieren zu lassen.

Seit 2000 war die vormalige Staatssekretärin für Entwicklungspolitik Dr. Benita Ferrero-Waldner, jetzt Kommissionsmitglied, unsere Außenministerin. Und mit entsprechendem Einsatz hat sie das getan, was, glaube ich, für die Qualität der Entwicklungszusam­menarbeit in unserem Land von ganz entscheidender Bedeutung war, nämlich ein Ur­altgesetz noch aus Anfang der siebziger Jahre dahin gehend modernisiert und verän­dert, dass jetzt qualitative Kriterien und Schwerpunkte in diesem Gesetz fixiert sind, die den Rahmen für unsere Entwicklungszusammenarbeit bilden.

Demgemäß hat Österreich betreffend unser heutiges Thema auch eine Vorreiterrolle bei der Berücksichtigung der Anliegen und Probleme und bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung – gerade auch in Entwicklungsländern – eingenommen.

Unserer Vorreiterrolle entsprechend haben wir geholfen, diese in unserem Gesetz festgelegten Grundsätze auch in der UNO-Konvention zu verankern.

Ich glaube nämlich, dass es sehr wichtig ist, nicht immer nur – Frau Kollegin Bayr! – über mehr und mehr Geld zu sprechen, sondern ganz besonders darüber zu reden, wie dieses Geld verwendet wird.

Es ist uns zwar gelungen, die Mittel zu verdoppeln, den Aufwärtstrend beizubehalten, und ich bin sehr optimistisch, dass wir die ambitionierten Ziele, noch viel mehr Geld in die Entwicklungszusammenarbeit zu stecken, auch erreichen werden, aber den Quali­tätsvorsprung, den wir durch die präzise Schwerpunktsetzung dort, wo Österreich ganz besondere Kompetenzen hat, erreichen konnten, halte ich für ebenso wichtig.

Mit Österreich meine ich nicht nur das Ministerium, sondern unsere gut qualifizierten NGOs, die in diesen Schwerpunktbereichen in den ärmsten Ländern der Welt schon seit Langem hoch qualifizierte Arbeit leisten. Da geht es um die Sicherstellung der Wasserversorgung, es geht vor allem um Bildung und um Ausbildung, und es geht eben bei österreichischen NGOs wesentlich mehr als anderswo auch um Menschen


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