Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 44

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reden, wenn er merkt, dass der Druck auch von den Erweiterungsstaaten gegeben ist. Er muss auch sehen, dass in anderen Ländern genau diese Regelungen schon längst bestehen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Zur Gesamtarbeitszeit. Sie und andere haben im Ausschuss gesagt: Um 5 Uhr in der Früh muss die arme Arbeitnehmerin bereits im Betrieb stehen und durchgehend da sein. Die entsprechenden Verkehrsmöglichkeiten sind nicht gegeben, und die notwen­digen Kindergartenplätze sind nicht vorhanden. Das ist jetzt die Situation.

Rechnen Sie um: Wenn man offen hält, dann kommt man bei dem Rahmen auf insge­samt maximal 93 Stunden. Manche Betriebe machen vormittags auf, machen das Frühstücksgeschäft, manche Betriebe werden nachmittags aufmachen, wie Studien zeigen. Daher ist durchaus die Möglichkeit gegeben, dass man der familiären Situation gerecht wird.

Meine Damen und Herren! Was wir auch gemacht haben, und ich glaube, das ist systemkonform: Die Landeshauptleute können auf Basis einer Verordnung für längere Öffnungszeiten sorgen, wo es der regionale Bedarf erfordert, wie zum Beispiel auf Flughäfen, Bahnhöfen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Es ist sogar so, dass man in manchen Bereichen wie Bäckereien, Süßwarengeschäften, Blumengeschäften länger als 72 Stunden offen halten möchte, nämlich 75 Stunden, weil dort der Bedarf gegeben ist. Sie werden ja auch wollen, wenn Sie als Besucher in ein Spital gehen, dass Sie dort wenigstens Blumen kaufen können.

Auf der anderen Seite besteht, wenn Sie am Samstag Mitarbeiter beschäftigen wollen, die Notwendigkeit, dass Sie das mit den Kollektivvertragspartnern aushandeln. Das heißt also, da gibt es durchaus Schutz für die Arbeitnehmer.

Selbstverständlich geht es schlussendlich dann auch noch um eines: Es muss natürlich irgendwann auch im Bereich der Öffnungszeiten der Kindergärten, bei den öffentlichen Verkehrsmitteln nachgezogen werden. Das werden Sie in Österreich aber nie auf ein­mal verwirklichen können, weil jeder sagt, nein, das brauchen wir nicht.

Daher ist meine These, unsere These: Wir haben ein ausgesprochen modernes Öff­nungszeitengesetz, das maßgeschneidert auf die Bedingungen, auf die Gegebenheiten der jeweiligen Bundesländer einsetzbar ist. Damit haben wir die Möglichkeit, Probleme zukunftsorientiert zu lösen. Das sollten Sie nicht ablehnen, dem sollten Sie zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

10.24

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sburny. Wunschgemäß ist die Uhr auf 8 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


10.24

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Regierung hat sich für das Öffnungszeitengesetz verschiedene Ziele gesetzt. Kol­lege Moser hat es bereits angesprochen: Kaum etwas davon wird mit diesem Gesetz erfüllt.

Ich möchte als Erstes auf die Ausführungen des Kollegen Mitterlehner eingehen, der von den Arbeitsplätzen gesprochen hat. Das Schlechte an den Teilzeitarbeitsplätzen ist nicht grundsätzlich, dass es sie gibt, sondern das Schlechte ist, dass ein Arbeitsplatz auf drei Personen aufgeteilt wird, und Sie wissen so gut wie ich, dass 70 Prozent der Handelsangestellten Frauen sind, und es ist einfach typisch, dass in diesem Bereich diese Schlechterstellung stattfindet. Sie schaffen keine Arbeitsplätze, sondern Sie teilen Arbeitsplätze auf, was in Zeiten wie diesen extrem schlimm ist, was Pensionsver­sicherung und Kaufkraft betrifft. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


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