Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 96

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13.17

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier einen Gesetzesvorschlag, einen Staatsvertrag zu unterzeichnen, der die Aufweichung des Washingtoner Artenschutzabkommens vorsieht, und zwar in einer Art und Weise, die uns gar nicht gefällt, nämlich diese Aufweichung auch dort zu realisieren, wo Staa­ten, die vom Export dieser geschützten Tiere betroffen sind und die das in ihren Staa­ten nicht erlaubt haben, in ihren Exportverbot-Kompetenzen übergangen werden sollen.

Ich halte das für eine sehr bedenkliche Art und Weise, einerseits aus tierschutzrecht­licher Sicht, aber andererseits auch aus Sicht zwischenstaatlicher Akzeptanz, Koordi­nierung und Kooperation in Tierschutzangelegenheiten, wenn man nicht mehr Wert darauf legt, dass Ursprungszeugnisse und Ausfuhrgenehmigungen jenes Staates not­wendig sind, um solche Tiere – sei es lebend oder auch in Form von Fellen – zu expor­tieren.

Ich glaube, das ist im Wesentlichen der Beginn des Unterlaufens aller Tierschutzmaß­nahmen im internationalen Bereich bei den schützenswerten Tieren. Man kann sagen: Heute ist es das Wiesel, der Rotfuchs und der Hermelin, nächstes Jahr ist es wahr­scheinlich dann der Elefant oder das Elfenbein des Elefanten aus Kenia, das, obwohl dort verboten, hier offiziell importiert werden darf.

Ich glaube, das ist keine gute Methode, als Europäische Union internationalen Tier­schutz wirklich glaubwürdig zu betreiben. Daher werden die Sozialdemokraten diese Vorlage ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.19

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Der Handel mit tierischen und pflanzlichen Produkten – das ist allgemein bekannt – ist neben der Zerstörung von bestehenden Lebensräumen mitunter sicherlich einer der Hauptgründe für die Gefährdung und Ausrottung von diversen Tierarten.

Es ist daher ein guter Ansatz und voll zu unterstützen, dass es seit dem Jahre 1973 dieses Washingtoner Artenschutzabkommen gibt und dass auch Österreich im Jahre 1982 diesem Abkommen und Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Tierarten und gefährdeten Pflanzenarten aus freier Natur beigetreten ist. Es werden damit – das wissen wir alle – über 3 000 Tierarten und über 30 000 Pflanzenarten ge­schützt. Damit wird sozusagen ein Grundstein dafür gelegt, dass diese Pflanzen und Tiere weiterhin existieren.

Es gibt – das wissen wir auch – bei Ahndung Strafen, die zwischen 700 und 36 000 € betragen, und damit ist sicherlich vorgesorgt, dass keine Probleme und keine Fehler auftreten. In diesem Zusammenhang – und das möchte ich heute auch einmal sagen – kann man wirklich einmal mit Recht den grünen Organisationen, den verschiedenen Naturschutz- und Tierschutzorganisationen danken, weil sie sicherlich mit dazu beige­tragen haben, dass in der Bevölkerung ein Umdenken stattgefunden hat und dass die Leute sensibilisiert wurden. Es wurde damit erreicht, dass vom Elefanten bis zum Meerestier, von der gefährdeten Schlange bis zu seltenen Vögeln ein Grundschutz gewährleistet ist.

 


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