Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 97

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Aber es gibt – und das ist leider auch eine Tatsache – gewisse Vorschriften in der EU, und wir sind in einer europäischen Gemeinschaft, und diese EU fordert uns dazu auf, dass wir einen Einklang mit den restlichen Staaten herstellen. Das ist eine Verantwor­tung, der wir uns bewusst sein müssen, und das ist auch eine Verantwortung, die wir tragen. Wenn wir nun gemeinsam mit der EU einen Vorbehalt gegen vier Wieselarten und drei Fuchsarten einlegen, so meine ich nicht, dass das der Beginn eines Unterlau­fens des Artenschutzes ist, wie das mein Vorredner gesagt hat, sondern es geht hier mehr oder weniger darum, dass EU-Forderungen und -Vorschriften eingehalten wer­den.

Es handelt sich hiebei wirklich um keine problematische Materie. Dennoch möchte ich den Moment und den Zusammenhang nutzen, anzuregen, dass wir uns sehr wohl dar­über den Kopf zerbrechen sollten, wie wir gerade in einer künftig stark erweiterten EU, in einem EU-Raum, der sich weiter ausdehnt, dafür sorgen können, dass es zu guten, zu hohen und zu einheitlichen Standards beim Tierschutz und beim Artenschutz ver­schiedener Pflanzen und Tiere kommt.

Aus diesem Grunde werden wir von der Freiheitlichen Partei dem Gesetz zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.22

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.22

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Es war einmal ein Land, das im Jahre 1982 beschloss, einem internationa­len Abkommen zum Artenschutz beizutreten. (Abg. Großruck: Die „Biene Maja“ fängt auch so an!) Es war einmal ein Land, dass sich Mitte der neunziger Jahre bereit­machte, einer größeren Gemeinschaft beizutreten, und allen, die Sorge hatten, dass es um Umwelt- und Naturschutzstandards schlecht bestellt sein könnte, wurde gesagt: Nein, liebe Kritikerinnen, liebe kritischen Freundinnen und Freunde, wir werden in die­ser großen Gemeinschaft der EU Vorkämpfer und Vorreiter für hohe Umweltstandards, für hohe Naturschutzstandards sein. (Beifall bei den Grünen.)

Und was machen Sie heute? – Diese Frage ist auch rechtlich nicht uninteressant: Es gibt ein Abkommen, dem wir uns 1982 verpflichtet haben. Wir schaffen später, mit dem Jahr 1995 einen Rechtsbestand, der uns jetzt dazu veranlasst, das, was wir 1982 einer viel größeren internationalen Gemeinschaft versprochen hatten, wieder zurückzuneh­men.

Warum das Ganze? – Weil es in diesem Artenschutzabkommen – wie es in den allge­meinen Grundzügen von meinem Vorredner bereits dargelegt wurde – einige Lücken gibt, die sich die EU zunutze macht. Wenn ein Staat gegen eine als bedroht geführte Tierart des Anhangs des Washingtoner Artenschutzabkommens einen so genannten Vorbehalt einlegt, dann gilt das auch für das Artenschutzschutzabkommen. Innerhalb der EU haben wir jetzt die Situation, dass Irland ein Interesse daran hat, weiterhin Pelztierzucht mit Füchsen in kommerziellen Farmen betreiben zu können. Daher ist es innerhalb der EU vorgeprescht und hat gesagt: Wir wollen nicht, dass Österreich, Deutschland, Spanien, Griechenland, Frankreich, wer auch immer Füchse schützt, denn wir wollen dadurch nicht gebunden sein, weil wir unsere Pelztiergeschäfte weiter­hin betreiben wollen.

Was macht daher diese starke Union, die sich Umwelt- und Naturschutz ebenfalls als Ziel gesetzt hat? – Sie sagt okay, wenn Irland das möchte, dann wollen wir das alle auch!

 


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