Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 204

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Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Ab­schluss des Staatsvertrages: Abkommen mit der Regierung des Staates Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen samt Protokoll, in 89 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen mit der Regierung der Islamischen Republik Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in 92 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte die Damen und Herren um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies einstim­mig angenommen.

19. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (95 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Aserbaidschan über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen (148 der Beilagen)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort hat sich niemand gemeldet.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 95 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

20. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (121 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Wasserbautenför­derungsgesetz 1985 geändert werden sowie das Hydrografiegesetz aufgehoben wird, und über den

Entschließungsantrag 160/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Ökologischen Hochwasserschutz und über den

Entschließungsantrag 161/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Schutz der österreichischen Wasserressourcen und über den

Antrag 40/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsge­setz 2002, das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Bundesluftreinhaltegesetz 2002


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