Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 213

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chene Umsetzung der Maßnahmen erlauben. Dies umso mehr, als die Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energie aus Gründen der Kyoto-Ziele von besonderem Interes­se ist.

4. Ausgehend von einer gemeinsamen Maßnahmenkatalogentwicklung auch bei der Erstellung der kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen und damit des Nationa­len Gewässerbewirtschaftungsplanes auf eine enge Einbindung der Sektoren und berührter Bundesministerien, insbesondere des für Angelegenheiten der E-Wirtschaft zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie ds für die Bundes­wasserstraßenverwaltung zuständigen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Bedacht zu nehmen.

5. die Möglichkeiten einer weiteren Unterteilung des Planungsraumes „Donau zentral“ (eine rein verwaltungsinterne Einheit zu Bearbeitungs- und Koordinationszwecken) nach Vorliegen entsprechender Erfahrungen und Prüfung des daraus resultierenden Verwaltungsaufwandes, gemeinsam mit Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Wien und Burgenland sowie unter Beurteilung der internationalen Implika­tionen für den Planungsraum zu prüfen.“

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


20.10

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Saubere Luft und gesundes, reines Trinkwasser sind – da sind wir uns, glaube ich, alle einig – die wichtigsten Voraussetzungen für ein gesundes und gutes Leben. Die Was­serrahmenrichtlinie der Europäischen Union ist deshalb eine sehr wichtige Maßnahme zum Schutze des Wassers. Nur: Bei der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht zeigen sich zum wiederholten Male die Interessen der Lobbyisten. Diese haben nämlich durchgesetzt, dass beim Grundwasserschutz nicht mehr sehr gute flächen­deckende Trinkwasserqualität das Ziel ist. Mit der Ausräumung des Wasserwirtschafts­fonds in den letzten zweieinhalb Jahren sollen auch noch die Gemeinden sozusagen weich gekocht werden. – Obwohl ein äußerst hoher Investitionsbedarf in der Wasser­wirtschaft besteht, wurden die Förderungen erheblich gesenkt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn die Städte und Gemeinden die Finanzierung der notwendigen Investitionen aus diesem Grunde dann selbst nicht mehr schaffen, werden als Ausweg die heute kommunal organisierten Wasserver- und Entsorgungsbetriebe ebenso an Großinvestoren verkauft werden – wie dies ja bereits jetzt mit der verstaatlichten Industrie der Fall ist. Da, so meine ich, ist ein Wasser­rechtsgesetz, in dem das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie nur sehr ungenügend umgesetzt wurde, ein nicht unwesentliches Verkaufsargument.

In welche Richtung dieser Zug fährt, ist klar: Die Wasserwirtschaft soll in Zukunft pri­vatisiert werden. In diesem Zusammenhang denke ich etwa nur an den Verkauf der NÖSIWAG an die zu 49 Prozent privatisierte EVN in Niederösterreich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Prinzip wird auch da von der sich derzeit im Amt befindlichen Regierung die Belastungspolitik fortgesetzt. Die Steuerlast als solche wird beibehalten, der Anteil der Steuermittel jedoch, die auf Umwegen wieder dem Men­schen zugute kommen, wird gesenkt.

 


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