Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 216

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Sie von den Regierungsparteien müssen ganz einfach zur Kenntnis nehmen: Sie können nicht von uns etwas erwarten, was Sie selbst in keiner Weise mit Anträgen sei­tens der Grünen machen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.20

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.

 


20.20

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Heute wird die EU-Wasserrahmenrichtlinie beschlossen. Ich möchte vorweg dem Ministerium und den Beamten gratulieren: Es war viel Arbeit, aber es war eine gute Arbeit, und dieses Gesetz kann und muss man positiv beurteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mit dieser Richtlinie ist es gelungen, in Zukunft für eine Verbesserung der Wasserquali­tät zu sorgen. Zentrale Punkte wie die Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer unter Einbeziehung des nachhaltigen Wassergebrauchs werden in dieser Richtlinie umge­setzt. Auch wurde an den Lösungen gearbeitet, die die grenzüberschreitenden Was­serprobleme betreffen.

Die Schlagworte „Schutz von Land und Ökosystemen und Feuchtgebieten“ sind in die­ser Richtlinie – und das bedeutet Umweltschutz – beinhaltet. Umweltziele werden ge­nau definiert und festgelegt, um sicherzustellen, dass der ökologische und chemische Zustand der Oberflächengewässer und natürlich ein guter chemischer Zustand des Grundwassers auch in Zukunft gewährleistet sind.

Fristen und Stufen für die Umsetzung sieht dieses Gesetz vor.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie enthält ein Verschlechterungsverbot, und das ist die Grundlage für einen einheitlichen wasserwirtschaftlichen Datenpool.

Ein Wermutstropfen – da gebe ich Ihnen von der Opposition Recht – ist die Abschaf­fung des alle drei Jahre vorgelegten Gewässerschutzberichtes. Ich persönlich hätte mir auch gewünscht, dass dieser weiterhin vorgelegt wird. Zumindest konnten wir Freiheit­lichen erreichen, dass der alle sechs Jahre erstellte Wasserrahmenrichtlinien-Bericht an die EU und auch an das Parlament weitergeführt wird.

Beim Expertenhearing wurde bemängelt, dass die österreichische Philosophie, Grund­wasser müsse Trinkwasser sein, aus dieser Novelle nicht mehr hervorgeht. Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht, der ganz klar definiert: Grundwasser muss Trinkwasser sein, oder es sollte zumindest die Zielsetzung Trinkwasser sein.

Es war schwierig, diese Gesetzesnovellierung mit dem heutigen Tag umzusetzen. Die Wasserkraftwerke mussten mit eingebunden werden, zu viele verschiedene Interes­sen, wie Länderinteressen und Fischereiinteressen, und das Wichtigste, unsere Natur, mussten berücksichtigt werden. Alle Interessen wurden vertreten, und ich weiß, wie schwierig es für die Beamten war, diese Interessen in dieses Gesetz mit einzuarbeiten. Schlussendlich haben aber am meisten die Natur und der Umweltschutz dabei gewonnen.

Mit der österreichischen Umsetzung dieser EU-Wasserrahmenrichtlinie werden wir wie­der Vorbild in Europa sein. Alle Maßnahmen für die Umwelt waren und sind nach An­sicht von uns Freiheitlichen wichtig, und ich fordere Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, auf, dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung zu geben. Es ist ein gutes Gesetz, und ich glaube, auch die Opposition könnte damit leben. (Beifall bei den Frei­heitlichen.)

 


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