Sie von den Regierungsparteien müssen ganz
einfach zur Kenntnis nehmen: Sie können nicht von uns etwas erwarten, was Sie
selbst in keiner Weise mit Anträgen seitens der Grünen machen. – Danke
schön. (Beifall bei den Grünen.)
20.20
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.
20.20
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Heute wird die EU-Wasserrahmenrichtlinie beschlossen. Ich möchte vorweg dem Ministerium und den Beamten gratulieren: Es war viel Arbeit, aber es war eine gute Arbeit, und dieses Gesetz kann und muss man positiv beurteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Mit dieser Richtlinie ist es gelungen, in Zukunft für eine Verbesserung der Wasserqualität zu sorgen. Zentrale Punkte wie die Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer unter Einbeziehung des nachhaltigen Wassergebrauchs werden in dieser Richtlinie umgesetzt. Auch wurde an den Lösungen gearbeitet, die die grenzüberschreitenden Wasserprobleme betreffen.
Die Schlagworte „Schutz von Land und Ökosystemen und Feuchtgebieten“ sind in dieser Richtlinie – und das bedeutet Umweltschutz – beinhaltet. Umweltziele werden genau definiert und festgelegt, um sicherzustellen, dass der ökologische und chemische Zustand der Oberflächengewässer und natürlich ein guter chemischer Zustand des Grundwassers auch in Zukunft gewährleistet sind.
Fristen und Stufen für die Umsetzung sieht dieses Gesetz vor.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie enthält ein Verschlechterungsverbot, und das ist die Grundlage für einen einheitlichen wasserwirtschaftlichen Datenpool.
Ein Wermutstropfen – da gebe ich Ihnen von der Opposition Recht – ist die Abschaffung des alle drei Jahre vorgelegten Gewässerschutzberichtes. Ich persönlich hätte mir auch gewünscht, dass dieser weiterhin vorgelegt wird. Zumindest konnten wir Freiheitlichen erreichen, dass der alle sechs Jahre erstellte Wasserrahmenrichtlinien-Bericht an die EU und auch an das Parlament weitergeführt wird.
Beim Expertenhearing wurde bemängelt, dass die österreichische Philosophie, Grundwasser müsse Trinkwasser sein, aus dieser Novelle nicht mehr hervorgeht. Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht, der ganz klar definiert: Grundwasser muss Trinkwasser sein, oder es sollte zumindest die Zielsetzung Trinkwasser sein.
Es war schwierig, diese Gesetzesnovellierung mit dem heutigen Tag umzusetzen. Die Wasserkraftwerke mussten mit eingebunden werden, zu viele verschiedene Interessen, wie Länderinteressen und Fischereiinteressen, und das Wichtigste, unsere Natur, mussten berücksichtigt werden. Alle Interessen wurden vertreten, und ich weiß, wie schwierig es für die Beamten war, diese Interessen in dieses Gesetz mit einzuarbeiten. Schlussendlich haben aber am meisten die Natur und der Umweltschutz dabei gewonnen.
Mit der österreichischen Umsetzung dieser EU-Wasserrahmenrichtlinie werden wir wieder Vorbild in Europa sein. Alle Maßnahmen für die Umwelt waren und sind nach Ansicht von uns Freiheitlichen wichtig, und ich fordere Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, auf, dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung zu geben. Es ist ein gutes Gesetz, und ich glaube, auch die Opposition könnte damit leben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)