Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 217

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Damit würden Sie ein deutliches Signal zum Wohle unserer Umwelt und somit zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher setzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.23

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

 


20.24

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Wasser und Umwelt! Habe ich das jetzt alles umfassend ge­sagt? Sie haben heute einmal auf der ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das ist um­fassend, aber nicht in der richtigen Reihenfolge!) – Nicht in der richtigen Reihenfolge. Sehr geschätzte Damen und Herren, die Sie sich noch für Wasser interessieren! Ich möchte noch ganz kurz auf die Ausführungen der Frau Kollegin Achleitner eingehen, die da gemeint hat, in Oberösterreich wäre das alles so vorbildlich, da gebe es jetzt einen Hochwasserschutzplan. – Den gibt es, aber ich lade Sie ein: Kommen Sie einmal und schauen Sie sich an, was dieser Plan bis jetzt bewirkt hat! – Nichts!

Dann haben Sie auch noch gesagt, die ersten Grundwassersanierungsgebiete hätte es in Oberösterreich gegeben. – Das Erste, das verordnet wurde, war das Grundwasser­sanierungsgebiet Machland Ost. So schnell, wie es verordnet wurde, verschwand es wieder, weil man nämlich draufgekommen ist, dass da der Bund und das Land zu viel an Entschädigungen zu zahlen hätten. Und damit hat man das Sanierungsgebiet fallen lassen. (Abg. Gradwohl: Ganz schön „vorbildlich“!) Jetzt liegt die Last wieder auf dem Wasser produzierenden Verband und damit auf den Bürgern. – So viel nur zu dem, wie es in Oberösterreich zugeht. Aber das ist nicht mein eigentliches Thema jetzt.

Mein Thema ist das neue Wasserrechtsgesetz – wiederum ein Meilenstein, wobei das mit den Meilensteinen schön langsam gefährlich wird für die Bürgerinnen und Bürger, die fliegen nämlich so tief. Und hier drinnen fand ich interessante Begriffe, Überschrif­ten wie „Wasserinformationssystem Austria ist geplant“ – hätten wir voriges Jahr ge­braucht, bessere Informationen. Ich denke zum Beispiel an diese Sache mit ADONIS – die ist in der Zwischenzeit wieder weg –: Die hat mit dem nichts zu tun, aber: Informa­tion wäre wichtig.

Flusseinzugsgebietspläne wird es geben, nationale Gewässerbewirtschaftungspläne – etwas ganz Entscheidendes – und dazu Maßnahmen. Aber das alles wird es erst ab 2009 geben. Bis dorthin darf kein Wasser kommen, vor allem kein Hochwasser.

Dann lese ich in § 38 (3), glaube ich, ist es, so schön – wie heißt es da?; ich habe mir das extra mitgenommen –: Als Hochwasser-Abflussgebiet gilt das bei 30-jährigem Hochwasser überflutete Gebiet. – Also da habe ich schon einmal leise verhofft, durch­geatmet: 30-jähriges HQ. Was bedeutet das? – Das nehmen die Leute schon sehr, sehr leicht. Das 100-jährige wäre zumindest eine Basis, und voriges Jahr hatten wir ein 200-jähriges, von dem redet man gar nicht.

Ich habe da den leichten Verdacht, dass man hier die Untergrenze möglichst tief an­setzt, um bei Maßnahmen nur ja nicht zum Zahler zu werden. Und apropos Zahler – das sieht man jetzt sehr deutlich –: Bei den Wiedergutmachungen, bei den Sanierun­gen stelle ich fest, dass das Geld sehr, sehr spärlich fließt – in Oberösterreich zumin­dest; wie es in Niederösterreich ausschaut, weiß ich nicht. Die Gemeinden finanzieren vor, das Land kann nicht zahlen, weil der Bund säumig ist. Der Herr Finanzminister sagt aber in einer Anfragebeantwortung: Na ja, die Länder können ja Vorschüsse haben und wir zahlen so quasi alles, was uns die Länder vorlegen. – Ja, bitte, wo ist dann dieses Geld?! – Die Leute warten darauf, auch Privatleute warten darauf!

 


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