Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 82

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12.51

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Danke, Herr Präsident! (Zwischenrufe.) Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Moser hat sich hier drau­ßen – und das ist ja sehr interessant – ohne Inhalt dargestellt. Sie, Frau Abgeordnete Moser, sind nicht darauf eingegangen, dass dieses hervorragende Gesetz sehr wohl die Konsumenten als auch den fairen Wettbewerb berücksichtigt. (Abg. Dr. Lichten­ber­ger: Sie haben es nicht verstanden!) Sie sind hier herausgegangen und haben wieder pauschal ein Gesetz verurteilt, das normalerweise sehr wohl Ihre Zustimmung bekommen sollte. (Zwischenruf der Abg. Dr. Gabriela Moser.)

Ich möchte hier einmal den Beamten danken, die dahinter stehen, und möchte sie auch namentlich einmal nennen: Herrn Dr. Singer, Herrn Fürnkranz, Frau Sabitzer – stellvertretend für alle Beamten, die bei diesem Gesetz eine hervorragende Arbeit ge­leistet haben. Auch Ihnen, Herr Minister Gorbach, ein Danke! (Beifall bei den Frei­heitlichen und der ÖVP.)

Jetzt möchte ich auf die Inhalte des vorliegendes Gesetzes eingehen. Ein wesentlicher Vorteil – und jeder von uns hat es schon einmal erlebt – ist die Mitnahme der Handy-Nummer bei einem Wechsel des Betreibers. Die Betreiber sind aufgefordert, dies so schnell wie möglich umzusetzen. Für Telefonkunden muss auf Wunsch ein kostenloser Einzelgesprächsnachweis erstellt werden; auch das war immer ein Wunsch der Kon­sumentenschützer.

Jeder von uns wurde schon mit Massen-Mails, so genannten Spams , belästigt. Auch da wird für einen besseren Schutz gesorgt. Wenn die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verheimlicht oder verschleiert wird, kann der Empfänger die Einstellung solcher Nachrichten verlangen. Es muss dem Emp­fänger auch bei Zusendung der elektronischen Post – einschließlich SMS – ausdrück­lich die Möglichkeit gegeben werden, den Empfang solcher Nachrichten abzulehnen. Automatisch braucht es bei Versenden von 50 gleichen Nachrichten eine Genehmi­gung. Das ist Konsumentenschutz, meine Damen und Herren von den Grünen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gabriela Moser: Das ist eine Verschlechterung! – Abg. Dr. Lichtenberger: Das Gegenteil ist der Fall!)

Die Nutzungsrechte an Mobilfunkfrequenzen können unter Kontrolle der Regulierungs­behörde weitergegeben werden; das gilt auch für bereits vergebene Frequenzen. Damit wird der Wettbewerb gestärkt, und das ist ein klarer Vorteil für die Konsumenten. Der Regulator hat mehr Einfluss, um bei Wettbewerbsverzerrungen und einseitigen Marktmachtstellungen zu reagieren.

Auch wird die Regulierungsbehörde jährlich einen Bericht über unlautere Praktiken und die dazu getroffenen Maßnahmen an das Parlament erstatten. Damit ist gewährleistet, dass notfalls auch über den Gesetzgeber bei Nichtvollziehung Korrekturen vorgenom­men werden.

Die Höhe der Tarife der 0800er-Nummern – das wurde vorhin von Kollegen Eder ange­sprochen – wird in einer Ministerverordnung mit 22 Cent gedeckelt. Das betrifft die Informationsdienste, meine Damen und Herren.

In den letzten Jahren wurde viel Missbrauch betrieben. Das betrifft vor allem die frei kalkulierbaren Dienste ohne Deckelung, die so genannten 0900er-Nummern, in denen vor allem Sex-Dienste angeboten werden und Familien fast in den Ruin getrieben worden sind. (Abg. Öllinger: Nicht alles herunterlesen!) Herr Abgeordneter Öllinger, vielleicht können Sie dann auch heraußen ein bisschen darüber referieren. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Warum stimmen Sie unserem Antrag nicht zu?)

 


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