Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 202

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10. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (76 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2003) (85 der Beilagen)

11. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 163/A der Abgeordneten Wer­ner Miedl, Mag. Eduard Mainoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz – KflG) geändert wird (189 der Beilagen)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 7 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 


19.23

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Was hier jetzt zur Diskussion steht, ist ein ganzes Paket an Verkehrsregelungen, Ver­kehrsgesetzen, Anträgen auf Änderungen der Verkehrsgesetze. Ich finde es schon etwas erstaunlich, dass sich weder der Herr Staatssekretär bemüßigt fühlt, dieser De­batte beizuwohnen, noch der Herr Verkehrsminister selbst. Das ist aus meiner Sicht ein großer Mangel, und ich bitte Sie ... (Staatssekretär Mag. Kukacka betritt den Saal.) – Aha, der Herr Staatssekretär ist eingetroffen, fein, dann können wir wenigstens ausführlich über die entscheidende Frage des Kraftfahrliniengesetzes diskutieren. Ich halte das nämlich für eine der wesentlichen Zukunftsfragen.

Ich möchte aber vorher noch kurz auf andere Punkte eingehen, die in diesem Sam­melpaket enthalten sind. Es geht einmal um eine Regelung, dass die Ausdehnung des Intervalls für die so genannte Pickerl-Überprüfung auf drei Jahre erfolgt ist, und zwar auch für die Landwirtschaft; diesmal eben nicht für PKW, sondern für landwirtschaft­liche Nutzfahrzeuge. Ich halte das – und das sage ich Ihnen ganz offen – für absolut falsch, und wir haben deshalb auch den Antrag auf getrennte Abstimmung gestellt.

Gerade in der Landwirtschaft ist durch die erhöhte Beanspruchung des Wagenmate­rials keinerlei Vergleich zu einem normalen PKW bei normalem Fahrverhalten gege­ben. Gerade deswegen sollte die Überprüfung in einem dichteren Rhythmus, also im üblichen alten Intervall stattfinden. Noch dazu, und deshalb verwundert mich diese Re­gelung, sind die Bauern doch so überzeugt davon – zumindest ihre Vertreter hier im Par­lament, die Bauern selbst eh nicht –, dass sie Vorreiter und Vorreiterinnen im Umweltschutz sind. Eine ständige Abgaskontrolle ist natürlich mehr als gravierend und wichtig für die Emissionen, die auch im landwirtschaftlichen Betrieb ausgestoßen wer­den, aber das scheint den Herren und Damen Bauernvertretern wiederum gleich­gültig zu sein. Das halte ich für falsch. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Warum denn?) Was im restlichen Paket an Anpassungen enthalten ist, ist für mich in Ordnung. (Abg. Gril­litsch: Was halten Sie für falsch?)

Sie würden sich wundern, ich habe einige Mails zu diesem Thema erhalten, die mich sehr wohl in dieser Meinung bestätigt haben. Auch Statistiken wurden mir zugeschickt


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