Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 207

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Mainoni so­eben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Mainoni, Grillitsch ist ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


19.40

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir behandeln heute im Rahmen des Bereichs Verkehr ein ökonomisches Thema, welches der Landwirtschaft Erleichterungen bringt. Ich habe die Ausführungen von Kollegin Lichtenberger am Be­ginn dieser Debatte verfolgt, und sie sagte, dass sie diesem Punkt nicht zustimmen kann. Ich darf für mich in Anspruch nehmen, seit 25 Jahren direkt in der Landwirtschaft tätig zu sein und mit Technik zu tun zu haben, und ich nehme mir heraus, zu be­haupten, dass heute ein in der Landwirtschaft eingesetzter Traktor im Vergleich zu ei­nem PKW von der Robustheit und Stabilität her, was Bremsen und alle anderen tech­nischen Dinge betrifft, einen höheren Standard aufweist, weil es hier einfach Sicherheit gibt.

Ich gebe ganz offen zu: Wo wir in der Landwirtschaft Probleme haben, das ist bei der Bedienung. Das ist eigentlich die Hauptursache dafür, dass in der Landwirtschaft mit­unter auch etwas passiert. Daher verstehe ich es einfach nicht ganz, dass man bei die­sem Thema, welches Erleichterungen und eine Angleichung an Regelungen bringt, wie sie auch für PKW gelten, nicht mitgehen kann. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Österreichs Landwirtschaft erfüllt vielfältige Aufgaben: von der Produktion über die Ge­stal­tung und Erhaltung unserer Kulturlandschaft bis hin zu Vorleistungen, welche der Wirtschaft dienen. Daher brauchen wir auch Rahmenbedingungen, um diesen Auftrag auch in Zukunft erfüllen zu können.

Mit dieser Novellierung des Kraftfahrgesetzes gibt es Erleichterungen und Verbes­serungen, Verwaltungsvereinfachungen für die Landwirtschaft. Es wird für landwirt­schaft­liche Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von bis zu 40 Kilometern pro Stunde das Intervall für die Prüfungspflicht, des so genannten Pickerls, verlängert. Bis­her musste man jährlich überprüfen lassen. In Zukunft wird das gleich geregelt sein wie beim PKW: die erste Überprüfung nach 3 Jahren, die zweite Überprüfung nach 5 Jahren und danach selbstverständlich jährlich. Es erfolgt hier also eine Gleich­be­handlung mit PKW-Besitzern.

Ich habe es schon gesagt: Es ist vom technischen Standpunkt her vertretbar, dieser No­velle zuzustimmen. Was die technischen Standards betrifft, so sind diese gerade in Österreichs Landtechnik sehr hoch. Österreichs Firmen machen das so sicher, es wird alles geprüft! Wir haben in Wieselburg ein tolles Technikzentrum, welches jederzeit die Bedienungssicherheit und technische Sicherheit gewährleistet.

Zusammenfassend kann man sagen: Diese Novelle bringt der Landwirtschaft ein ge­wisses Ausmaß an Verwaltungsvereinfachung, einen gewissen Bürokratieabbau, aber vor allem auch eine Kostenentlastung. Und als Vertreter der österreichischen Maschi­nenringe darf ich auch einmal sagen: Wir reden von Kosten und wir handeln – und haben damit wieder einen kleinen Beitrag geleistet und wieder ein längst fälliges Anliegen umgesetzt!

Zum Schluss darf ich mich an Herrn Bundesminister Gorbach noch mit einem Anliegen wenden: dass man die Parallelimporte für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge auch er­leichtern und damit wiederum einen kleinen Beitrag dazu leisten möge, Österreichs Landwirtschaft von Kosten zu entlasten.

 


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