Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 239

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich wünsche auf diesem Wege gute Arbeit und viel Erfolg noch für die Patienten­charta. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.31

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haidlmayr. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.

 


21.31

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Kollege Kurt Grünewald hat schon sehr viele Punkte angeführt, die unserer Meinung nach in der Patientencharta noch zu regeln wären und eine Überarbeitung notwendig machen würden. Ich möchte diese Liste noch um wenige Punkte ergänzen.

Frau Ministerin! In all den Patientenchartas, die bis jetzt schon abgeschlossen sind – mit der heutigen ist es schon die sechste –, wird die Situation von sinnesbehinderten Menschen nicht berücksichtigt. Bei jeder Patientencharta habe ich das eingefordert, mit dem Ergebnis, dass jede Patientencharta das wieder hat unberücksichtigt gelassen.

Ich brauche Ihnen da nichts Neues zu erzählen, denn Sie wissen es ohnehin selbst. Denken Sie zum Beispiel an die Situation von blinden Menschen, wenn sie im Kran­kenhaus sind. In diesem Fall regelt die Patientencharta überhaupt nichts. Wenn heute ein blinder Mensch im Krankenhaus liegt und jemand sein Zimmer betritt, dann weiß der blinde Mensch gar nicht, wer hereingekommen ist und was er will.

Also das heißt, so grundlegende Dinge wie zum Beispiel, dass man vor Betreten eines Zimmers zumindest anklopft und sich dann vorstellt und dem Patienten sagt, was man will, gehören in der Patientencharta festgeschrieben. Ich denke, das sind Dinge, die nichts kosten, aber wirklich ganz wesentlich wären.

Genauso wesentlich wäre es, dass zum Beispiel blinde Menschen auch die Chance haben, die Unterlagen, die im Krankenhaus über sie erstellt werden, Krankengeschich­te et cetera, zu lesen. Es hat nämlich jeder ein Recht darauf, seine Befunde zu lesen und sich die Unterlagen, die im Laufe der Zeit im Krankenhaus über ihn gesammelt werden, anzuschauen, um selbst auch über seine Situation Bescheid zu wissen und nicht darauf warten zu müssen, was man von ärztlicher Seite an Informationen be­kommt oder nicht. Das ist derzeit einfach nicht möglich, weil hier für blinde Menschen überhaupt nichts vorgesehen ist, was die Qualität für diese Gruppe im Krankenhaus wirklich verbessern würde.

Genauso oder sogar noch viel schlimmer geht es einem gehörlosen Menschen, denn der kann in seiner Sprache, nämlich der Gebärdensprache, dem Arzt nicht einmal ver­mitteln, worum es geht, beziehungsweise kann der Arzt dem gehörlosen Menschen auch nicht vermitteln, was er ihm sagen möchte, weil es nämlich nicht selbstver­ständlich ist, dass ein Gebärdensprachendolmetscher vom Krankenhaus zur Verfü­gung gestellt wird. Wir alle wissen – Frau Ministerin, Sie kennen ja die Situation –, bei anderssprachigen Menschen, die die Lautsprache zwar beherrschen, gibt es schon Rie­senprobleme, und da versucht man dann jemanden beizuziehen, der die Mutter­sprache des anderen spricht und in diesem Fall in die deutsche Lautsprache übersetzt. Wenn es aber um die Gebärdensprache geht, bringt die Lautsprache nichts, wenn der Dolmetscher nicht gleichzeitig auch die Gebärdensprache beherrscht.

Also in diesem Bereich ist überhaupt nichts geregelt. Sie wissen ganz genau, dass speziell gehörlose Menschen eine irre Panik haben, ins Krankenhaus zu müssen, weil sie sich dort schlicht und einfach mit niemandem verständigen können. Das muss man regeln! In der Patientencharta geht es um Rechte der Patienten, und das sind grund­legende Rechte der Patienten, und diese Rechte müssen auch eingefordert werden.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite