Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 240

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Ich bitte Sie, Frau Ministerin, da Sie sagen, Sie seien jetzt noch in Verhandlung mit Vorarlberg, denn in diesem Bundesland soll das angeblich nächste Woche beschlos­sen werden, schauen Sie, dass diese Rechte in die Patientencharta gleich hinein­kommen, weil dann Vorarlberg eine Vorreiterrolle hätte und es dann einen größeren Druck gäbe, dass die anderen fünf Bundesländer, die die Charta schon beschlossen haben, diese Rechte als Ergänzung mit aufnehmen! Aber so richtet sich jeder nach dem anderen und denkt sich, was der andere nicht hat, brauche ich auch nicht zu machen – und die Qualität der Patientencharta wird nicht besser, sondern schlechter. Das Wort „Patientencharta“ ist in diesem Fall wirklich schön langsam in Frage zu stellen, ob sie das wirklich noch ist, was sie eigentlich sein sollte, nämlich ein Instru­ment im Interesse der Patienten. Da fehlt also noch einiges, und ich ersuche Sie, schauen Sie, dass Sie diese zwei Punkte zumindest einmal in Vorarlberg hinein­bekommen: für gehörlose Menschen und für blinde Menschen. Dann könnte man sa­gen, dass es wenigstens ein bisschen einen Fortschritt gibt, denn so gibt es gar kei­nen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.36

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin hat auf ein Schlusswort verzichtet.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Ab­schluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zur Sicherstellung der Patienten­rechte in 57 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Wer damit einverstanden ist, möge ein Zeichen geben. – Das ist einstimmig ange­nom­men.

16. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (52 der Beila­gen): Bundesgesetz, mit dem – in Umsetzung der Richtlinie 2001/37/EG – das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeug­nissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird (100 der Beilagen)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter und Hausarzt Dr. Rasinger. Er spricht zu uns für 3 Minuten. – Bitte.

 


21.37

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Wenn das Tabakgesetz auf der Tages­ordnung ist und ein Arzt redet, dann haben viele Bedenken und erwarten, dass jetzt eine Moralpauke kommt. Ich möchte aber sagen, dass das, was die EU uns da vorge­geben hat, durchaus sinnvoll ist: größere Warnhinweise, verschärftes Werbeverbot und niedrigerer Nikotingehalt. Warum? – Ich möchte einen einzigen Gedanken dazu formulieren.

50 Prozent derer, die rauchen, sterben am Rauchkonsum; im Schnitt leben sie um 8,4 Jahre kürzer. 30 Prozent aller Krebserkrankungen – in Österreich 35 000 – sind tabakassoziiert, das sind also 11 700. Ich glaube, jeder, der Verantwortung hat – Ärzte fühlen sich für die Gesundheit ihrer Mitbürger natürlich besonders verantwortlich –, sollte nicht zuschauen, wenn 50 Prozent unserer Jugendlichen rauchen. Es ist wert –


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