Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 264

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geringfügige Erhöhung der Zuverdienstgrenze für den Zuschuss beim Kinderbe­treu­ungsgeld.

Als Familienpolitikerin bin ich sehr froh darüber, dass es einen Zuschlag für Mehrlings­geburten gibt, weil es für Eltern gerade im ersten Jahr eine ganz besondere Belastung ist, Zwillinge, Drillinge oder gar Vierlinge zu betreuen. Im ersten Jahr sind viele inten­sive Bedürfnisse, die diese Kinder haben, doppelt und dreifach, meist gleichzeitig, bei Tag und auch bei Nacht, zu bewältigen. Es sollte ein kleiner Beitrag sein, und ich glaube, dass es in Österreich für diese 1 130 Familien ein guter Beitrag ist, um diesen Mehraufwand zu bewältigen.

Ich freue mich auch darüber, dass die Opposition, wie es scheint, heute endlich hier mitstimmt. Ich bin froh darüber, dass Sie, obwohl Sie beim Kinderbetreuungsgeld noch gezögert haben, jetzt erkennen, dass das Kinderbetreuungsgeld und viele andere familienpolitische Maßnahmen, die die ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführt hat, ganz wich­tige Beiträge für unsere Familien sind. Ich freue mich darüber und gratuliere Ihnen zu dieser weisen Entscheidung. (Beifall bei der ÖVP.)

22.55

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten – Bitte.

 


22.55

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wer­den dieser Änderung beim Kinderbetreuungsgeld zustimmen, auch wenn man sagen muss, dass durch diese Änderung neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden und dass der Reparaturbedarf beim Kindergeld aus unserer Sicht weit größer ist.

Die neuen Ungerechtigkeiten entstehen natürlich dadurch, dass es jetzt auf einmal einen Unterschied macht, ob in einer Mehrkinderfamilie die Kinder im Minutentakt oder im Jahresabstand geboren werden. Ich möchte Sie an Ihr eigenes Wahlversprechen erinnern: Jedes Kind ist gleich viel wert – in alter sozialdemokratischer Tradition –, und Sie haben damals jedem Kind das Kinderbetreuungsgeld versprochen. Daher wäre eine andere Lösung, die auch Geschwisterkinder entsprechend begünstigt, die noch im Kindergeldalter sind, eine gerechtere Lösung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Die Sozialdemokraten haben nicht einmal ...!)

Zum Reparaturbedarf im Allgemeinen: Es ist noch einiges zu tun, damit das Kindergeld für diejenigen, die es beziehen, nicht zu einem Instrument wird, das einen praktisch den engen Bewegungsspielraum, den man in einem Raumschiff hat, verspüren lässt. (Beifall des Abg. Dr. Grünewald.) Allerdings wären dazu einige Maßnahmen not­wendig, wie zum Beispiel aus meiner Sicht vorrangig die völlige Aufhebung der Zuver­dienstgrenze; zum einen, weil die Systemänderung weg von einem Einkommensersatz hin zu einem Familientransfer vollzogen worden ist, zum anderen, weil durch diese Zu­verdienstgrenze der völlige Berufsausstieg und nicht die partnerschaftliche Aufteilung gefördert wird, weil Alleinerzieherinnen vom Kindergeld allein und auch von der Familienbeihilfe nicht leben können, arbeiten müssen und dann bestraft werden. Es gibt also viele gute Gründe für eine Änderung.

Ich möchte auch den Kündigungsschutz nicht unerwähnt lassen. Denn in wenigen Mo­naten werden wir die ersten Fälle haben, die während der Babypause ein böses Er­wachen haben und ihren Job verlieren.

Außerdem wäre es notwendig, den Bezug des Kindergeldes zu flexibilisieren. Wir soll­ten junge Eltern nicht dazu zwingen, das Kindergeld unbedingt in den ersten 30 Le­bensmonaten ihres Kindes zu beziehen. Sie sollten sich das aufheben können, zum Beispiel zur Unterstützung in der Schuleintrittsphase. Auch das Recht auf Teilzeit-


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