Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 10

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Bericht der Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich (III-7 der Beilagen),

Bericht des Akkreditierungsrates gemäß § 4 Abs. 9 UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999 i.d.g.F. über die Tätigkeit des Akkreditierungsrates im Jahre 2001, vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (III-8 der Beilagen),

Bericht des Fachhochschulrates gemäß § 6 Abs. 2 Z 7 FHStG über die Tätigkeit des Fachhoch­schulrates im Jahre 2001, vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (III-9 der Beilagen).

(Die Zuweisung kann erst nach erfolgter Wahl der Fachausschüsse vorgenommen werden.)

*****

Redezeitbeschränkung


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen in die Tagesordnung ein.

In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich fol­gende Redezeiten ergeben: ÖVP 133, SPÖ 119, Freiheitliche und Grüne je 84 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

1. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 6/A der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Mag. Karl Schweitzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Richterdienstgesetz und das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979 geändert werden (Besoldungs-Novelle 2003) (3 der Beilagen)


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Neugebauer. Ich erteile es ihm.

9.02


Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Besoldungs-Novelle 2003 hat im Wesentlichen das Verhandlungsergebnis der Besoldungsregelung für die Bediensteten des Bundes und für die Landeslehrer per 1. Jänner 2003 zum Inhalt. Das Ergebnis ist bekannt: eine Valorisierung der Bezüge um 2,1 Prozent. Die Gehälter werden um mindestens 30 € erhöht.

Es war uns in den Verhandlungen wichtig, dass aus Gründen der Kaufkraftsicherung und aus sozialen Aspekten gerade Bezieher niedriger Einkommen besonders berücksichtigt werden; im Bundesdienst betrifft dies etwa knapp ein Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Meine Damen und Herren! Sechs Bundesländer warten auf die heutige Beschlussfassung, um in den Länderparlamenten gleiche Regelungen für die Bediensteten in den Ländern und Ge­meinden beschließen zu können. Drei Bundesländer haben dies in einem Vorgriff bereits getan.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite