Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 61

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wenigen Betriebe, die man leider wirklich als Tierfabriken bezeichnen muss, hat sich die Gesetzgebung nach einer schlechten Realität gerichtet. Und das ist ein Zustand, der so nicht länger erträglich ist. Es nützt daher nichts, nur die verfassungsrechtlichen Kompetenzen zu ändern, sondern wir müssen über diese Inhalte reden.

Nun liegt ein Vorschlag der ÖVP für die Abhaltung einer Enquete auf dem Tisch – ich sage, spät, aber wenigstens doch einmal. Allerdings schon von diesem Vorschlag her, muss ich sagen, fehlt mir jetzt der Glaube, wie weit man wirklich willens ist, ein neues, ein modernes Ge­setz zu machen, das den EU-Standards und den Forderungen der Tierschutzbewegung ent­spricht. Denn normalerweise war es bei derartigen Enqueten Usance, dass man sich im Vorfeld zusammensetzt und sagt, wer dabei zu Wort kommen sollte, wer von der Sache her etwas einzubringen hat und wen wir unbedingt berücksichtigen müssen. Hier war es eigentlich eine Vorgabe, die von Ihnen kam, und ich glaube, es wäre ein schlechter Start in das Projekt eines bundeseinheitlichen, und zwar wirklich guten Tierschutzgesetzes, wenn wir nicht im Vorfeld versuchten, ein sinnvolles Programm für solch eine Enquete festzulegen. Das hieße wohl auch, die Opposition und in dieser Frage wohl auch unbedingt die österreichische Tierschutzbewe­gung zu Wort kommen zu lassen.

Mein Appell: Starten Sie diese Debatte nicht mit einem neuerlichen Affront, sondern nehmen Sie die Angelegenheit jetzt ernst und machen Sie eine parlamentarische Enquete, die den Namen Tierschutz auch verdient! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.49


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grillitsch. Die Uhr ist auf 10 Minuten gestellt. – Bitte.

12.49


Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg möchte ich hier einmal ein klares Bekenntnis zum umfassenden Tier­schutz ablegen. Dieser umfassende Tierschutz beruht, wie ich meine, in Österreich auf einem wirklich breiten gesellschaftlichen Konsens. Ich sage aber auch dazu, bei diesem breiten gesell­schaftlichen Konsens muss auch Konsens darüber bestehen, dass jene, die Aufgaben im In­teresse der Gesellschaft übernehmen, bei der Erfüllung dieser Aufgaben Unterstützung finden. Wir haben bereits jetzt hohe Tierschutzstandards, wir haben in Österreich ein europaweit gese­hen vorbildliches Niveau. Wir haben eine sehr ambitionierte Tierschutzpolitik auf Landesebene betrieben, und wir haben eine konsequente Weiterentwicklung des Tierschutzes in Österreich auf Basis der Artikel-15a-Vereinbarungen.

Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Aber dieses hohe Tierschutzniveau erfordert natürlich auch begleitende Maßnahmen für jene, die dieses Standards zu erfüllen haben. Die Frage der Wett­bewerbsfähigkeit der österreichischen Landwirtschaft muss sichergestellt werden. Tierschutz­standards werden heute – das wissen wir – als Qualitäts- und Auswahlkrite­rien beim Kauf von Lebensmitteln herangezogen, und daher ist auch eine klare Gütesiegel-Stra­tegie in Österreich erforderlich. Wir brauchen entsprechende Instrumente zur Förderung des Tierschutzes, etwa in Form einer Investitionsförderung für besonders tierfreundliche Haltungs­formen.

Meine Damen und Herren! Das klare Ziel dieses österreichischen Tierschutzgesetzes erfordert ganz einfach die Allianz zwischen Bauern und Konsumenten, und diese Allianz müssen wir festigen. Wir brauchen dieses Konsumentenvertrauen in hohe Qualität österreichischer Lebens­mittel. Dabei ist natürlich dieser umfassende Tierschutz erforderlich. Das steht außer Frage. Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung muss darin beinhaltet sein, ebenso die Haltung von Tieren zu Demonstrationszwecken, zum Beispiel Zirkusse und Tierparks, aber auch Heimtiere und Haustiere.

Die Diskussion zum Tierschutz muss aber natürlich auch im europäischen Blickwinkel gesehen werden. Es kann nicht nur eine nationale Frage sein, und ich bin sehr froh, Frau Dr. Petrovic, dass Sie gesagt haben, dass auch europäische Standards mit zu berücksichtigen sind. Genau in diese Richtung müssen wir dieses Tierschutzgesetz auch auslegen. Der Beitrittstermin ist


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