Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 62

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festgelegt, und auch im Bereich Tierschutz müssen wir jetzt die Weichen für ein optimales Gelingen der Erweiterung stellen.

Daher sage ich: einheitliche europäische Standards, Sicherheit, dass nur dem EU-Standard ent­sprechende Lebensmittel angeboten werden, Wahrung des Konsumentenvertrauens. Es darf zu keiner Verunsicherung betreffend Qualität der Lebensmittel kommen, auch wenn es Übergangs­fristen bei Tierschutzbestimmungen gibt. Wir möchten daher wirklich mit einer starken einheit­lichen Stimme in Europa dafür eintreten. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns allen ist bewusst, und vor allem auch der Landwirt­schaft ist bewusst, Landwirtschaft und Tierschutz sind unabdingbar miteinander verbunden. Man kann nahezu sagen, sie bilden eine Schicksalsgemeinschaft. Es ist wirklich sinnvoll, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen – gleichgültig, ob wir mit Tieren oder für Tiere arbeiten – und die gemeinsamen Interessen von Tierschützern, Bauern und Konsumenten her­vorzuheben. In diesem österreichischen Tierschutzgesetz soll dies artikuliert werden.

Daher begrüße ich sehr diesen Initiativantrag der ÖVP, auch wenn Sie meinen, dass es zu spät ist. Es ist nie zu spät! Ich bin sehr froh und dem Herrn Bundeskanzler dankbar, dass er diese Initiative auch für die heimische Landwirtschaft ergriffen hat – gerade angesichts der Erweite­rung. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Ziel muss daher die Verankerung der Gesetzgebung im Bereich des Tierschutzes auf Bundes­ebene für Heimtiere, Nutztiere und Tiere zu Demonstrationszwecken sein. Daher bitte ich Sie auch, es kann keine Frage sein, wer bei dieser Enquete dabei ist oder wer nicht dabei ist. Ich glaube, das sollten wir noch ausdiskutieren. Das wird nicht das Problem sein. Aber wir sollten diesen Antrag auf Abhaltung dieser Enquete unterstützen, und daher der Appell an alle Fraktio­nen, sinnvoll und maßvoll ein österreichisches Bundes-Tierschutzgesetz zu schaffen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.54


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Die Uhr ist auf 6 Minuten gestellt. – Bitte.

12.54


Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Einige Ansätze und Ausführungen des Vorredners möchte ich durchaus positiv be­werten. Es ist wirklich einige Hoffnung berechtigt, dass man endlich zu einem Ergebnis kommt, denn beim Thema Tierschutz hat die Politik in der letzten Legislaturperiode kläglich versagt. Die rechtliche Organisation und die Verwaltung in diesem Bereich sind ja in Wirklichkeit in einem beschämenden Zustand: 11 Landesgesetze, 35 Verordnungen – oder sind es schon mehr? – und mehr als 600 Paragraphen.

Meine Damen und Herren! Woran ist eigentlich ein modernes, bundeseinheitliches Tierschutz­gesetz gescheitert? – Allein die Vorstellung, dass man Landeshauptleuten Kompetenzen weg­nimmt, war in der letzten Legislaturperiode geradezu obszön. Oder eine einflussreiche Lobby in der Landwirtschaft hat gemeint, ökonomisch sei das alles unmöglich. Es ist gnadenlos verhin­dert worden, ich kann als Obmann im zuständigen Ausschuss ein Lied davon singen. Es ist die Reform blockiert, jeglicher Fortschritt verhindert worden. Es gibt auch keinen Grund – es ist allgemein bekannt –, nicht zu sagen, wer dafür verantwortlich ist: Es ist die ÖVP, die in der Vergangenheit jede Reform in diesem Bereich blockiert hat.

Aber – jetzt sozusagen von der Peitsche zum Zuckerbrot – die Erklärungen des Bundeskanzlers und von Landeshauptleuten, dass das falsch war und dass man diesbezüglich eine Reform durchführen möchte, sind natürlich eine große Chance, dass man in dieser Sachfrage voran­kommt, bei der es in Wirklichkeit um Lebewesen und nicht um Dinge geht. Es ist auch eine Chance für das Parlament, einmal der Bevölkerung zu beweisen, dass man etwas zustande bringt, und zwar etwas, das vor 10 Jahren schon 330 000 Menschen in einer Kampagne einer Tageszeitung gefordert haben. Bekanntlich haben im Jahr 1996 460 000 Österreicherinnen und Österreicher ein Volksbegehren in diese Richtung unterstützt. Die Tierschutzorganisationen


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