nicht mehr weiterarbeiten kann oder dass das
Volksbegehren erst kurz vor Ablauf einer Legislaturperiode zustande gekommen
ist, sodass es nicht mehr behandelt wird. Nicht einmal die Diskussion im
Nationalrat über dieses Begehren ist dann mehr möglich!
Der Verfall von Volksbegehren macht auch deshalb wenig
Sinn, weil ein Volksbegehren eines der wenigen direktdemokratischen Instrumente
ist, die wir überhaupt in der Bundesverfassung haben und die ohnehin nicht
stark ausgeprägt sind. Andere Staaten machen das mit sehr viel mehr Mut –
ob das jetzt die Schweiz ist oder auch Deutschland, wo intensiv diskutiert
wird, wie man Volksbegehren stärken kann, wie man eine intensivere Behandlung
im Nationalrat oder Bundestag in irgendeiner Form auch erzwingen kann. Auch wir
in Österreich haben das in der letzten Legislaturperiode sehr ausführlich
diskutiert.
Dies soll zumindest ein erster Schritt sein – man
kann dann über Weiteres nachdenken, aber zumindest das sollte garantiert sein.
Angesichts sehr, sehr großer Anstrengungen von BürgerInnen, wobei sie sich
sehr viele Gedanken über Inhalte gemacht haben, dafür Unterschriften gesammelt
haben, dafür letztendlich auch sehr viel Zeit und Engagement aufgewendet haben,
ist es das Mindeste, was wir tun können, dass wir Volksbegehren über den Beginn
der nächsten Gesetzgebungsperiode hinweg gelten lassen und dann diskutieren.
Noch ein letzter Punkt in diesem Zusammenhang: Es hat
ja in der Regierungskoalition zwischen ÖVP und FPÖ sehr wohl auch eine Debatte
darüber gegeben, wie das mit einer zwingenden Volksabstimmung ab einer
bestimmten numerischen Hürde bei Volksbegehren sei. Wir haben das mit etwas
Skepsis kommentiert, und ich möchte das noch einmal begründen und einen anderen
Vorschlag machen.
Natürlich hängt die Zahl der UnterzeichnerInnen sehr
stark auch davon ab, welche öffentliche Resonanz ein Volksbegehren hat, wie
viele Medienpartner sich finden. Und wir wollen nicht, dass es dann zu einer
Unterscheidung zwischen guten und schlechten Volksbegehren kommt, weil manche
Inhalte sehr viel schwieriger, andere sehr viel leichter zu vermitteln sind. Es
sollen alle Volksbegehren eine gute und ernsthafte Behandlung im Nationalrat
erfahren, und man soll hier nicht auf Grund einer gewissen Summe
differenzieren.
Es wäre wichtig, alle Volksbegehren einer
ernsthafteren Behandlung zuzuführen, und da kann man sich über viele Wege
Gedanken machen, über vieles nachdenken. – Das wäre zumindest einmal ein
erster Schritt. Und in diesem Sinne hoffe ich, dass dieser Antrag im Ausschuss
die Zustimmung finden wird. – Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
14.49
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort
gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.
14.50
Abgeordnete
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Wir haben einen Antrag der Grünen zur ersten Lesung
vorliegen, und eine erste Lesung bietet Gelegenheit, sich ein paar Gedanken zu
einem Vorbringen, einem Antrag zu machen – und das möchte auch ich hier
tun.
Ich verstehe den Antrag der Grünen so, dass die
politische Intention dahin geht, sicherzustellen, dass Volksbegehren im
Nationalrat grundsätzlich behandelt werden. Dem kann ich durchaus etwas
abgewinnen, dem stehe ich positiv gegenüber. Es ist in der abgelaufenen
Legislaturperiode tatsächlich teilweise zu einer nicht zufrieden stellenden
Behandlung von Volksbegehren gekommen. Daher kann ich nachvollziehen, dass
zweifellos ein gewisses Nachdenken darüber notwendig ist. Ob jedoch der
vorliegende Antrag der Grünen – der Abgeordneten Dr. Petrovic,
Dr. Glawischnig, Brosz, Freundinnen und Freunde – die beste
Möglichkeit ist, diesem politischen Wunsch und diesen politischen Überlegungen
nachzukommen, das sehe ich etwas kritisch und ziehe ich auch ein wenig in Zweifel.
Ich ziehe das auch deswegen in Zweifel, weil von Ihnen, Frau Kollegin, das Diskontinuitätsprinzip angesprochen wurde, also der Grundsatz, dass Vorlagen, die am Ende einer Gesetz-