Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 91

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gebungsperiode nicht erledigt wurden, verfallen. Das hat zum einem historische Gründe, das hat aber auch sachliche Gründe. Diese sachlichen oder inhaltlichen Gründe sind natürlich darin begründet, dass der Nationalrat alle vier Jahre neu gewählt wird, neu zusammengesetzt wird, neue Mandatare kommen, neue Mehrheiten da sind und der Nationalrat eigentlich auch beginnen sollte, sich neu zu gestalten. Dieses Prinzip als solches halte ich für richtig, das sollte auch weiter festgeschrieben werden.

Das politische Anliegen, dass Volksbegehren anders behandelt werden, weil ja dahinter nicht nur politische Anträge von Mandataren, sondern auch Anträge von Bürgerinnen und Bürgern, von Wahlberechtigten stehen, ist natürlich gerechtfertigt. Das werden wir auch tun, weil die Wahlberechtigten ja letztlich eine politische Diskussion im Nationalrat und auch eine Antwort vom Nationalrat haben wollen.

Es ist jetzt schon so, dass die Geschäftsordnung auch andere Behandlungen von Volksbegeh­ren kennt, wie zum Beispiel den Vorrang vor übrigen Anträgen und Gegenständen im National­rat. Die Volkspartei wird sich damit auseinander setzen und wird sich dem auch stellen. Unser Präsident, der Erste Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol, und auch Bundesratspräsident Hösele haben, wie Sie vielleicht verfolgt haben, eine meiner Meinung nach richtige und gute Initiative gestartet, indem sie angeregt haben, einen Österreich-Verfassungskonvent in Form einer Enquete-Kommission durchzuführen. Ich denke, dass wir dieses inhaltliche Anliegen dort diskutieren werden, dort diskutieren sollten und auch einer hoffentlich zufrieden stellenden Antwort zuführen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.53


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

14.53


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Grünen, der hier zur Debatte steht, deckt sich eigentlich mit der Meinung der SPÖ zu diesem Thema. Ich glaube nicht, dass es zeitgemäß ist, dass Volksbegeh­ren mit dem Ende einer Legislaturperiode beendet sein sollen. Das ist insbesondere dann nicht richtig, wenn man in vielen Bereichen die Instrumentarien der direkten Demokratie verstärken will und ein Instrumentarium hat, das eigentlich von allen Bevölkerungsteilen angenommen und von vielen Bevölkerungsteilen aktiv unterstützt wird. Es ist auch dann nicht richtig, wenn es letztlich nicht von jenen Leuten behandelt wird, die dafür gewählt wurden, damit sie diese Begehren auch behandeln.

Was kann ein Bürger dafür, dass die Nationalräte oder der Nationalrat säumig sind? Was kann ein Bürger dafür, der sich für eine Sache einsetzt, dass nur deswegen, weil – aus welchen Gründen immer – eine Regierung implodiert, so wie die Letzte, sein nach wie vor berechtigtes Anliegen nicht behandelt wird? – Er kann nicht damit rechnen, dass sich die politische Situation unter den gewählten Abgeordneten so verändert, dass die Legislaturperiode verkürzt wird und damit sein Anliegen, das er berechtigt für diese Legislaturperiode behandelt haben wollte, nicht mehr behandelt werden kann. Es ist weder seine Schuld noch im Sinne der Demokratie, dass dieses Begehren nicht mehr behandelt wird. Es zeigt sich somit, dass wir in diesem Falle mit den berechtigten Sorgen der Bürger nicht adäquat umgehen.

Ich glaube, man sollte die Bereitschaft, Staatsreformen anzugehen beziehungsweise gewisse Veränderungen im Staatsgefüge durchzuführen auch dazu nützen, diese Fehler in der derzeiti­gen Geschäftsordnung zu beseitigen. Meiner Meinung nach ist das ein Fehler, denn es ändern sich zwar die Abgeordneten, aber es ändert sich nicht das Anliegen und schon gar nicht die Bevölkerung, die dieses Anliegen behandelt haben will. Nur weil sich die Personen im National­rat ändern, verändert sich aber nicht die Position der Bevölkerung zu diesem Anliegen, insbe­sondere jener Leute nicht, die aktiv dafür eingetreten sind.

Man sollte auch den Kostenfaktor berücksichtigen, der bei einer derartigen Mobilisierung von Menschen bei der Abwicklung eines Volksbegehrens entsteht. Diese Kosten sind praktisch in den Sand gesetzt, sobald eine neue Legislaturperiode beginnt. Diese neue Legislaturperiode


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