Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 68

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Die Tochtergesellschaften der ÖBB Holding AG sollen – wie ich bereits gesagt habe – in der Rechtsform von Aktiengesellschaften gegründet werden. Die Holding Gesell­schaft als solche wird als schlankes, strategisches Unternehmen konzipiert werden, die frei vom operativen Aufgabenbereich ist. – Die Details zur Infrastruktur AG, Güter­verkehrs AG, Personenverkehrs AG werden sicherlich von unserem Herrn Bundes­minis­ter beziehungsweise vom Herrn Staatssekretär noch erläutert werden.

Meine Damen und Herren! Die Reform ist, wie Sie sehen, dringend notwendig, und wir gehen sie auch zügig an. Dieser Antrag auf Fristsetzung, der von uns eingebracht wurde, ist ein Beweis und ein Signal dafür, dass wir eine rasche Lösung der anste­henden Probleme angehen, und wir betonen mit diesem Fristsetzungsantrag letzt­endlich auch die Bedeutung und die Wichtigkeit des Eisenbahnverkehrs für Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Lichten­berger: Dieser Antrag liegt seit 1999 hier!)

17.58

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Miedl. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.58

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der eigentliche Anlass zur heutigen Fristsetzung ist das so genannte COTIF-Abkommen vom 9. Mai 1980. Das ist schon lange her. In diesem Abkommen wird allerdings nichts anderes verlangt und ge­fordert, als dass die insgesamt 41 Staaten, die diesem Abkommen beigetreten sind, einheitliche Normen im Bereich der Technik, der rechtlichen Möglichkeiten und der Beförderung von Personen, Waren und Gütern entwickeln. Ich denke, dass das gut und richtig ist und dass man das tun sollte.

Mein Vorredner, Kollege Mainoni, hat darauf hingewiesen, wie notwendig auch eine Reform der ÖBB ist. Ich trete dieser Meinung näher beziehungsweise bei, weil wir einen Auftrag der Europäischen Union haben, der nichts anderes bewirken soll, als dass die Liberalisierung der Schiene tatsächlich möglich wird. Das heißt, der Auftrag der EU ist in nationales Recht umzusetzen.

Drittens gibt es einen Bericht des Rechnungshofes, der sich mit Mängeln bei den ÖBB befasst und auseinander setzt. Im Wesentlichen waren es Personalentwicklungen, Frühpensionen und Krankenstände, die den Rechnungshof bewegt haben, tätig zu werden. Außerdem haben auch die Zahlen der Betriebsräte dazu beigetragen. So weit, so gut.

Meine Damen und Herren! Ich denke, dass es angesichts dieser Entwicklungen und dieses Befundes Pflicht und Aufgabe jedweder Regierung ist, tätig zu werden. (Abg. Broukal: Es kommt darauf an, wie man tätig wird!) Ich glaube, Herr Kollege Broukal, Sie werden mir Recht geben, dass sich jeder, der hier nicht tätig wird, einer sträflichen Vernachlässigung seiner Pflichten schuldig macht. Das denke zumindest ich mir! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Broukal.) Herr Kollege! Genau darum geht es mir!

Wenn ich jetzt einen Plan vorlege, und dieser Plan beinhaltet ... (Zwischenruf des Abg. Broukal.) – Herr Kollege Broukal! Wissen Sie, ich habe Sie eigentlich immer für viel ernster eingeschätzt. (Abg. Broukal: Nicht ernst genug!) Die Polemik, die Sie da an den Tag legen, ist Ihrer nicht würdig. Es geht um die Reform eines großen Ver­kehrsunternehmens, des größten Verkehrsunternehmens dieses Landes. Da haben wir die Verpflichtung, etwas zu unternehmen! (Abg. Broukal: Aber Sie reden ja nicht über Reformen! Sie vernadern die Bediensteten!)

 


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