Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 245

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werden. Wir von der SPÖ haben bereits im Zuge der Budgetberatungen immer wieder auf dieses Manko hingewiesen. Der Herr Bundeskanzler selbst hat zugesagt, mehr Personal für die Datenschutz-Dienststellen zur Verfügung zu stellen. Diese Zusage wurde bis heute nicht eingelöst; es kam sogar zu einem weiteren Stellenabbau.

Im Datenschutzbericht steht zu lesen, dass etwa der Datenschutzkommission nicht ein­mal mehr ein Informatiker zur Verfügung steht, was die Durchführung von Kontrollver­fahren nach § 30 DSG 2000 zum Teil erheblich erschwert.

Weiters heißt es, dass der Arbeitsanfall in der notwendigen Qualität und Raschheit nicht bewältigt werden kann. – Die Beispiele ließen sich fortführen.

Entscheidend ist daher aus unserer Sicht, dass Österreich eine Personalausstattung bekommt, die jener vergleichbarer Länder entspricht. Dazu einige Beispiele: Österreich hat bei 8 Millionen Einwohnern 16 Bedienstete im Geschäftsbereich Datenschutz, Belgien bei 10,7 Millionen Einwohnern 24 Beschäftigte und Dänemark bei 5 Millionen Einwohnern 26 Beschäftigte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Probleme werden weiter zunehmen. Es liegt nun der Entwurf für ein E-Government-Gesetz zur Begutachtung vor. Dieser sieht sogar noch zusätzlich vor, dass die Datenschutzkommission als Stammzahlenregister­behörde zu funktionieren hat. – Das wird aber nicht funktionieren!

Es gibt weitere Probleme. Denken Sie nur daran, dass die „berüchtigte“ Herold-CD der­zeit von der Datenschutzkommission dahin gehend überprüft werden muss, welche so genannten sensiblen Daten sie enthält und wie diese Daten ermittelt wurden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren. Dieser Gesetzesantrag soll sicherstellen, dass im Geschäftsbereich Datenschutz des Bundeskanzleramtes die notwendige Arbeit, die Datensicherheit und Datenschutz betrifft, ordentlich erledigt wird.

Wir laden Sie ein, unserem Antrag beizutreten. (Beifall bei der SPÖ.)

21.51

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. Wunschgemäße Redezeit: 5 Minu­ten. – Bitte.

 


21.51

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Gesetzesantrag 128/A steht zur Diskussion, der jetzt begründet wurde, in dem es darum geht, mehr Mitarbeiter einzustellen. Ich denke, dass es wichtig ist, dazu einige Dinge festzustellen.

Erstens: Österreich ist bei der Vollziehung des Datenschutzes beispielgebend. Wir haben seit 1979 ein Datenschutzgesetz. Wir waren immer Vorreiter. Das waren die an­deren europäischen Staaten bei weitem nicht. Die Datenschutzrichtlinie der EU liegt weit unter dem österreichischen Niveau. Vor allem romanische Länder, aber auch die USA sind weit entfernt von jenem Status, der bei uns Norm ist. Österreich schafft es, mit wenig Personalaufwand ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Es wird effizient gearbeitet. Es geht nicht nur darum, Mitarbeiter einzustellen, sondern darum, einen bestmöglichen Output zu erreichen.

In Österreich gelingt dies in beispielgebender Art und Weise. Daher möchte ich heute und hier bei dieser ersten Lesung allen Mitarbeitern und Beamten herzlichen Dank aussprechen und auch klarmachen, dass sie Großartiges leisten. Wir werden diesen Antrag im Ausschuss sicherlich weiter beraten. (Beifall bei der ÖVP.)

 


21.52

 


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