Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wird auch versucht, der Prozessflut Einhalt zu gebieten, die ja teilweise durch das alte Gesetz mehr oder weniger provoziert wurde. Es geht in diesem Gesetz um so essentielle Dinge wie die Regelung von Vaterschaftsfragen, Erbschaften, Scheidungen, Unterhaltsfragen, aber auch um Neuregelungen von Todeserklärungen und Enteignungsfragen.
Zwei Punkte, die mir wesentlich erscheinen, sind Folgende: Es geht in diesem Zusammenhang auch um eine Neuregelung im Notariatswesen und um eine Neuregelung im Bereich des Notwegerechtes. Gerade Letzteres ist eine Materie, von der man im ländlichen Raum – ich weiß ja, wovon ich spreche – immer wieder betroffen ist und bezüglich deren es immer wieder Sorgen gegeben hat.
Ich möchte zusammenfassen: Ich meine, dass wir hier eine Materie, in der es doch viele Unsicherheiten, zum Beispiel im Bereich des Notwegerechtes, gegeben hat, neu regeln. Wir sorgen mit diesem Gesetz für mehr Klarheit, wir sorgen dafür, dass es zu weniger Verfahren kommt. Und wir sorgen – das sollte ja der Sinn jedes Gesetzes sein – letztlich auch für mehr Gerechtigkeit.
Ich möchte damit abschließen, dass ich
nicht nur der Beamtenschaft, der ja ohnehin bereits viel gedankt wurde,
sondern auch Minister Böhmdorfer und auch der Vorsitzenden des
Justizausschusses Maria Fekter sehr herzlich danke. Letztere hat, wie ich
glaube, mit viel Kenntnisreichtum und sehr zielgerichtet die
Ausschussberatungen geführt und geleitet. (Abg. Dr. Fekter: Danke!) –
Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Partik-Pablé.)
11.32
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.
11.33
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich halte es an sich für sehr wichtig, dass man hier über mehr debattiert als nur über den Mietteil dieses neuen Außerstreitgesetzes, weil das Ganze nämlich eine unglaublich wichtige und überfällige Grundsatzreform darstellt.
Heute kann ich es mir aber trotzdem nicht verkneifen, mein Befremden, meine Erschütterung darüber zum Ausdruck zu bringen, wie diese wichtige Materie im Ausschuss behandelt worden ist, weil ich mir zum ersten und einzigen Mal wirklich gedacht habe, dass im Ausschuss zwanzig Beamte gesessen sind, denen wir ein erbärmliches Schauspiel geboten haben. Ich sage jetzt einfach „wir“, meine aber eigentlich im Besonderen die SPÖ.
Es hat mich erschüttert, dass SPÖ-Justizsprecher Jarolim dieses Gesetz ganz offensichtlich nicht einmal durchgelesen hat, bevor es im Ausschuss zur Abstimmung gelangt ist. Ich habe es mir die ganze Zeit verkniffen, mich dort mehrmals zu Wort zu melden, weil ich mir gedacht habe, ich explodiere gleich.
Ich habe an dieser Stelle eine dringende Bitte an den Herrn Justizminister, nämlich in Zukunft die Vorbesprechungen, die im Justizministerium zwischen den Sprechern aller Fraktionen stattfinden, insbesondere auch mit Herrn Dr. Jarolim, so abzustimmen, dass er daran teilnehmen kann, um ihm zu ermöglichen, sich tatsächlich entsprechend auf die Gesetze und Gesetzesvorhaben, die zur Beschlussfassung anstehen, vorzubereiten, weil eine derartige Vorbereitung, die Sie, Herr Jarolim, geboten haben, auf uns Parlamentarier in unserer Gesamtheit zurückfällt (Abg. Dr. Jarolim: Danke schön, Frau Kollegin!) und ich mich deswegen wirklich aufrichtig geniert habe. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Puswald: Zu Recht! – Ruf bei der SPÖ: Für wen?) Für Sie! Für Sie, weil ich finde, das fällt auf uns alle zurück, das können wir uns gar