Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 43

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 3, 5 bis 8, 9 bis 12, 13 und 14, 20 und 21 sowie 22 und 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir gehen daher so vor.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer und Gestaltung der Debatten erzielt.

Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158 Minuten, Freiheitliche 108 Mi­nuten sowie Grüne 117 Minuten.

Weiters wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Debatten in der Zeit bis 13 Uhr, die vom ORF übertragen werden, getroffen: je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 15 Minuten, anschließend der Herr Bundeskanzler mit 15 Minuten, sodann der Herr Vize­kanzler mit 10 Minuten, in weiterer Folge je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 8 Minuten, danach die Außenministerin mit 8 Minuten und schließlich je eine Wort­meldung pro Fraktion mit je 5 Minuten. Die restliche Redezeit bis 13 Uhr wird vom Vorsitz führenden Präsidenten nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden auf die vier Fraktionen in der Weise verteilt, dass noch alle Fraktionen gleichmäßig zu Wort kommen.

Weiters besteht Einvernehmen darüber, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach 13 Uhr aufgerufen werden.

Darüber befindet das Hohe Haus. Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (230 d.B.): Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bun­desrepublik Deutschland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Groß­her­zog­tum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Re­publik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union samt Schlussakte (286 d.B.)

 


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