Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 115

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zurückbleibt, was im Juli letzten Jahres drei Parteien dieses Hauses als gemeinsame Basis für die Anti-Atompolitik beschlossen haben.

Ich finde diese Vorgangsweise beschämend, weil Sie offensichtlich überhaupt kein In­teresse daran haben, bei wichtigen Fragen eine gemeinsame Basis zu finden. Ich halte es für extrem gefährlich, dass man sich nicht einmal um solch einen Konsens bemüht. Das haben Sie heute verspielt.

Wir werden diesem Antrag allerdings nicht wegen der Vorgangsweise nicht zustimmen, sondern wegen der inhaltlichen Schwäche. Sein Inhalt bleibt klar hinter dem zurück, was der Nationalrat in der letzten Legislaturperiode als Basis für seine Politik definiert hat. Und es tut mir wirklich Leid, dass man sich auf Abgeordnete wie Kollegen Kopf oder Wittauer nicht einmal in solchen Fragen verlassen kann. (Beifall bei den Grünen.)

14.33

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, dem Abschluss des Vertrages zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Re­publik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Re­publik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik über deren Beitritt zur Europäischen Union samt Schlussakte in 230 der Beilagen die Ge­neh­migung zu erteilen.

Nach Artikel 2 des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zy­pern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union ist für diesen Beschluss die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen er­forderlich.

Ich stelle daher zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.  

Ich korrigiere – die beiden Abgeordneten haben sich hinter der Größe des Abge­ordneten Hofmann versteckt –: Es ist dies mehrheitlich angenommen. (Abg. Dr. Ja­rolim: Da ist auch zum Verstecken, Herr Präsident! – Abg. Scheibner: Halten Sie sich zurück! Das ist eine Frechheit!) Die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit ist vorhanden.

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kund­machung dieses Staatsvertrages in dänischer, englischer, estnischer, finnischer, fran­zösischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, nie­derländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache durch Auflage im Bundesminis­te­rium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen hat.

 


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