19.30
Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Eine der sicherlich wichtigsten Änderungen der vorliegenden 2. Dienstrechts-Novelle 2003 betrifft die Einführung des Verwaltungspraktikums. Herr Staatssekretär Finz hat dessen Bedeutung und Wichtigkeit bereits ausgeführt, und ich kann das nur unterstreichen.
Ich möchte daher in meinen Ausführungen nur auf diese wichtige Änderung des Vertragsbedienstetengesetzes eingehen. Wir alle wissen, dass es für junge Menschen besonders wichtig ist, rasch zu erkennen, welcher Beruf der richtige ist. Ebenso wichtig ist es auch für Dienstgeber, die fachlichen Fähigkeiten eines Dienstnehmers richtig und objektiv einschätzen zu können. Mit der Einführung des Verwaltungspraktikums wird beiden Seiten, nämlich Dienstnehmern und Dienstgebern, eine äußerst wertvolle Entscheidungshilfe gegeben.
Ich bin sogar davon überzeugt, dass dieses neue Verwaltungspraktikum ein ganz wesentlicher Schritt zu einer noch leistungsfähigeren und moderneren öffentlichen Verwaltung in Österreich werden wird. Deshalb betrachte ich es als wichtigen Meilenstein unserer Berufsausbildung, dass für die Tätigkeit im öffentlichen Dienst zukünftig die Möglichkeit einer Praxis besteht.
Durch das neue Verwaltungspraktikum haben Maturanten, Absolventen einer mittleren Schule, Personen mit abgeschlossener Lehre, Fachschulabsolventen und auch Universitätsabsolventen die Möglichkeit, für die Dauer von maximal einem Jahr ein Ausbildungsverhältnis beim Bund einzugehen.
Das Verwaltungspraktikum ersetzt, wie schon erwähnt, die bisherige Eignungsausbildung, und es ist natürlich auch von besonderer Bedeutung, dass das Verwaltungspraktikum auch für Akademiker offen ist.
Betonen möchte ich, dass es durch dieses neue Verwaltungspraktikum zu einer Steigerung der Qualität der Fachkräfte kommen wird. Die höhere Qualität wird sich dadurch ergeben, dass im Verwaltungspraktikum im Gegensatz zur bisherigen Eignungsausbildung eine Art Jobrotation vorgesehen ist, das heißt, der Praktikant wird nicht nur an einer einzigen Stelle im Verwaltungsdienst eingesetzt, sondern wird an mehreren Dienststellen seine Erfahrungen sammeln können. Ergänzt wird das Praktikum noch durch geeignete Kurse.
Durch diese abwechslungsreiche Tätigkeit erhält der Praktikant einen umfassenden Einblick in die Organisation des öffentlichen Dienstes, und der Dienstgeber, also der Bund, profitiert von diesem Verwaltungspraktikum insofern, als er engagiertes und hoch qualifiziertes Personal erhält.
Wenn sich junge Menschen dann auf Grund der Erfahrung im Praktikum und im Falle einer entsprechenden Bewerbungsmöglichkeit dafür entscheiden, in den Bundesdienst einzutreten, ist die Gewährleistung auf Fachpersonal entsprechend sichergestellt. Dies ist neben Verwaltungsvereinfachungen, E-Government et cetera ebenfalls ein bedeutender und wichtiger Faktor für eine neue moderne österreichische Verwaltung.
Für das Verwaltungspraktikum sind ab 1.1.2004 insgesamt 250 Ausbildungsplätze für alle Ressorts vorgesehen. Das Bundeskanzleramt wird mit den einzelnen Ministerien die Aufteilung koordinieren. Das Verwaltungspraktikum ist übrigens ein Ausbildungsverhältnis, kein Dienstverhältnis.
Auch für die soziale Absicherung – und das darf ich besonders betonen – wurde gesorgt. Die Verwaltungspraktikanten sind gesetzlich kranken-, unfall- und pensions- beziehungsweise auch arbeitslosenversichert, und ebenso gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.