Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 206

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Pflichtschulen. Dadurch werden die SchülerInnen mitten im laufenden Schuljahr von ihren vertrauten LehrerInnen getrennt, was schwerwiegende pädagogische Nachteile für sie bringt; die Qualität des Unterrichts ist damit massiv bedroht. Um diese Folgen, die aus der LehrerInnen-Abbaupolitik der VP-/FP-Bundesregierung entstanden und durch die einschneidende Maßnahme des Budgetbegleitgesetzes 2003 noch zusätzlich verschärft worden sind, ist eine kompensatorische Initiative erforderlich. Insbesondere deshalb, da Bildungsministerin Elisabeth Gehrer zwar zunächst angekündigt hat, die freiwerdenden LehrerInnen-Dienstposten mit JunglehrerInnen zu besetzen, aber diese Ankündigung nicht realisiert hat.

Die kompensatorische Maßnahme soll dadurch erfolgen, dass die betreffenden Leh­rerInnen, die per 1. Dezember 2003 in vorzeitigen Ruhestand versetzt wurden, auf frei­williger Basis das Schuljahr in ihren Klassen vollenden können. Somit hätte die Dienst­behörde den geltenden Stichtag der Ruhestandsversetzung 30. November 2003 auf Antrag des Lehrers/der Lehrerin auf den 31. August 2004 abzuändern.

Diesen LehrerInnen sind jedenfalls die pensionsrechtlichen Bestimmungen zu erhalten, die für sie mit dem Stichtag der Ruhestandsversetzung 30. November 2003 gelten würden.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. – Bitte.

 


19.40

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Herren Staatssekretäre! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Dienst­rechts-Novelle wird eine ganze Reihe besoldungsrechtlicher, monetärer, aber auch sachbezogener Neuregelungen geschaffen, insbesondere auch das  KIOP-Dienstrecht, das Dienstrecht für die Kräfte, die an internationaler Operationen teilnehmen. Es bedarf natürlich eines Anreizsystems, um Personen auch für Auslandseinsätze zu lukrieren und in diesem Zusammenhang eine hohe Bereitschaft zu erzielen.

Meine Damen und Herren! Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Be­drohungslage geändert hat. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es die klassische Raumverteilung nicht mehr gibt. Und wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die Auslandseinsätze natürlich im Steigen begriffen sind und daher auch unsere Streit­kräfte, unser Bundesheer entsprechend für Einsätze im Ausland ausgebildet werden müssen.

Zurzeit befinden sich zirka 370 Personen auf den Golanhöhen, 525 im Kosovo, und auch andere Gebiete werden künftig noch ins Kalkül gezogen.

Weil die rechtliche Grundlage auch im Verfassungsausschuss ein Thema war, habe ich mir die Mühe gemacht, diesbezüglich ein wenig zu recherchieren. Die Rechtsgrundlage fußt natürlich auf den Grundzügen der so genannten Petersberger Erklärung. Und damit wir auch das hier im Hohen Haus wissen: Es war anlässlich der Tagung des Ministerrates der Westeuropäischen Union Ende 1992, als sich die Mitgliedstaaten bereit erklärten, der Union Verbände, Streitkräfte zur Verfügung zu stellen, vor allem für humanitäre Aktionen oder Evakuierungsmaßnahmen, friedenserhaltende Maßnah­men, Einsätze für das Krisenmanagement – natürlich einschließlich der Maßnahmen für die Wiederherstellung des Friedens. Ich glaube, das ist auch künftig Teil der Aufgaben unseres Bundesheeres.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite