Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 217

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Scheibner und Kollegen zur Re­gierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informationssicherheits­gesetz geändert wird (312 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (322 d.B.)

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Ziffer 4 wird in § 12 folgender Absatz 6 angefügt:

„(6) Ist der Antrag im Sinne des Abs. 1 beim Bundesminister für Landesverteidigung zu stellen, so obliegt diesem die Feststellung, ob eine Einrichtung den in der Infor­mations­sicherheitsverordnung (§ 6) vorgesehenen Schutz für klassifizierte Informationen der im Antrag bezeichneten Klassifizierungsstufe gewährleisten kann. Abs. 3 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an Stelle der Sicherheitsüberprüfung eine Verlässlich­keits­prüfung gemäß § 23 und 24 Militärbefugnisgesetz, BGBl I Nr. 86/2000, durchzu­führen ist. Der Bundesminister für Landesverteidigung ist ermächtigt, durch Verord­nung eine dem Bundesministerium für Landesverteidigung nachgeordnete Dienststelle an seiner Stelle mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben zu betrauen.“

Begründung

Im Bereich der militärischen Landesverteidigung bestehen spezielle völkerrechtliche Verpflichtungen zum Schutz militärisch klassifizierter Informationen, welche von Part­nerstaaten zur Verfügung gestellt werden. Bei Projekten der Industrie und Forschung im Bereich der militärischen Landesverteidigung sollen daher die Verlässlichkeits­prü­fun­gen nicht vom Bundesminister für Inneres nach dem Sicherheitspolizeigesetz, sondern vom Bundesminister für Landesverteidigung nach dem Militärbefugnisgesetz durchgeführt werden.

*****

Geschätzte Damen und Herren! Kommen wir zu den Perspektiven, die uns dieses Gesetz eröffnet. Österreich ist schon jetzt ein Lieferant von Know-how und wichtigen Hightech-Produkten für die europäische Raumfahrt. Damit sich dieser Prozess auch weiterhin erfolgreich entwickeln kann, ist dieses Gesetz notwendig.

Indem wir die Teilnahme österreichischer Unternehmungen und Forschungsein­richtun­gen zum Beispiel am Satelliten-Navigationsprogramm GALILEO ermöglichen, ist die Her­stellung am Produktionsort Hightech gesichert. Ich glaube, das ist in unserer aller Sinne. Ich bitte daher, dieser Vorlage die Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Frei­heitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.21

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Scheibner und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

 


20.22

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Eigentlich reicht es, wenn ich Ihnen sage, dass ich schon allein deshalb diese Vorlage ablehnen würde, weil ich es als eine Zumutung empfinde, dass man in der


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