Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 245

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ver­wirrt!) –, weil hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Diese UPOV-Richtlinie bezieht sich auf die  WIPO, also jene Organisation in der UNO, die die Rechte geistigen Eigentums regelt, während die Veränderung – das ist uns auch nachhaltig gesagt worden – mit TRIPs und WTO zu tun hat. Das heißt, hier geht es um ganz andere, sehr weit reichende Regelungen, die wir nicht mehr nationalstaatlich lösen können.

Ich sage Ihnen nur als Hinweis oder als Warnung, es gibt beim EuGH bereits Nach­bauprozesse, dort werden Bauern jetzt schon angeklagt. Es gibt in Kanada den Pro­zess von Percy Schmeiser, der sehr bekannt ist; Percy Schmeiser zieht jetzt sogar vor den Obersten Gerichtshof, weil er eine Anklage von Monsanto bekommen hat, in der darauf hingewiesen wird, dass er Saatgut verwendet, das gentechnisch modifiziert ist. Er bestreitet dies und hat jetzt einen Riesenprozess am Hals.

Ich glaube, da gibt es auf Seiten der ÖVP-Mandatare eine Illusion darüber, dass diesbezüglich in Österreich anders vorgegangen wird. Wir sehen eigentlich keinen Grund, etwas anzunehmen, was hier in der Erklärung steht:

„Durch eine vermehrte Erteilung von Sortenschutzrechten sind Erleichterungen für die österreichische Pflanzenzüchtung insbesondere im internationalen Handelsverkehr zu erwarten.“

Warum? – Es ist überhaupt nicht schlüssig ausgeführt worden, warum das eine Erleichterung sein soll. Wir sind bereits jetzt bei UPOV, wir sind bereits bei der 78er Regelung, und das ist vollkommen ausreichend.

Deswegen werden wir Grüne uns gegen diesen Abschluss aussprechen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.00

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner zu diesem Punkt ist Herr Abgeordneter Freund. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.01

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir stimmen heute über die Annah­me­er­klärung betreffend die Internationale Pflanzenschutzkonvention sowie das Inter­na­tionale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen ab.

Beide Revisionen wurden zur Anpassung an internationale Abkommen notwendig. Das Sortenschutzrecht wird gestärkt und klarer gestaltet, und die EU kann ein gemeines Schutzrechtsystem einrichten. Im Zeitalter von Internationalisierung und Globalisierung besteht eine besonders hohe Gefahr der Einschleppung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse durch den internationalen Handel. Unser gemein­sames Ziel muss es daher sein, die Verbreitung und Einschleppung von Schad­organis­men einzudämmen, und das geht nur, wenn wir alle in Europa an einem Strang ziehen. Das ist mir als Landwirt ganz besonders wichtig! Ich verstehe daher überhaupt nicht, warum die SPÖ und die Grünen dagegen sind. (Abg. Mag. Mainoni: Wir auch nicht!)

Die österreichischen Pflanzenzüchter sind mit ihren Produkten und Sorten national und international sehr erfolgreich. Ich möchte mich von dieser Stelle aus ganz besonders bei den österreichischen Saatzüchtern herzlichst bedanken, weil sie wirklich erfolg­rei­che Züchtungen hervorbringt, die international anerkannt sind!

Dieses Abkommen dient zur Förderung von geeigneten Bekämpfungsmaßnahmen auch gegen Schadorganismen, und ich kann das nur befürworten. (Abg. Dr. Pirkl­huber: Nein, das ist ein Unterschied!) Ich habe schon ausgeführt und es wurde hier schon erklärt, dass es um Anpassungen geht, die notwendig sind, um der Entwicklung


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