Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 136

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teressieren die „Seitenblicke“, aber nicht das Budget!), in dieser Scheinwelt, in die Sie sich begeben, offensichtlich dazu geführt hat, dass Sie glauben, dass die Gesetze für alle Österreicher zu gelten haben – mit Ausnahme des Herrn Finanzministers Grasser.

Für Sie, Herr Finanzminister, gelten offensichtlich keine Gesetze, für Sie gelten offen­sichtlich keine Regeln des Anstandes, und für Sie gibt es offensichtlich keine politische Moral, und daher, Herr Finanzminister, sind Sie rücktrittsreif! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Gusenbauer: Genau so ist es!)

15.53

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


15.54

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Zuerst einmal muss ich ganz entschieden die Äußerung von Frau Abgeordneter Doris Bures zurückweisen, dass die ÖVP und die FPÖ im Ausschuss versucht hätten, alles zu vertuschen. – Wir haben gerade vorhin vom Herrn Kollegen Kogler, den ich hier als Zeugen aufrufen möchte, gehört, dass im Ausschuss besonders intensiv aufgedeckt und besonders intensiv beraten wurde. Also von Obstruktion oder von Vertuschen kann sicher keine Rede sein.

Ein ganz besonders intensiv diskutierter Punkt in den Ausschussverhandlungen waren die Beratungskosten, die seitens des Finanzministeriums entstanden sind. Dass die Oppositionsparteien in dieser Sache mit ganz bestimmten Vorstellungen in die Aus­schussverhandlungen hineingegangen sind, sieht man schon daran, dass es in der Begründung der SPÖ heißt, dass die Beratungsaufträge bei diversen Staatsgeschäften an dem Finanzminister nahe stehende Firmen vergeben wurden, obwohl andere Ange­bote besser waren, oder daran, dass festgestellt wird, dass die Kostendifferenz zum Billigstbieter laut „NEWS“ in die Taschen von Grasser-Mitarbeitern geflossen sei, oder auch daran, dass Kollege Kogler hier meinte, dass „mit den Mitteln des Steuerzahlers Schindluder getrieben“ worden sei.

Davon, meine Damen und Herren, kann überhaupt keine Rede sein! Wir haben schon im Ausschuss festgestellt, dass zwar die Beamten im Finanzministerium über eine sehr hohe Kompetenz verfügen, dass es aber trotzdem bei diesen großen Verkäufen, die da erfolgen, unbedingt notwendig ist, Leistungen zuzukaufen. Das ist auch viel besser, als noch und nöcher Beamte im Finanzministerium anzustellen, die dann nur teilweise ausgelastet sind, die aber außerdem ganz einfach nicht die hohe Kompetenz von inter­nationalen Beratern haben können. Wenn man keine entsprechende Beratung vorge­nommen hätte, dann hätte den Finanzminister, wenn das Ergebnis schlechter gewesen wäre, als es dann tatsächlich geworden ist, der Vorwurf der Fahrlässigkeit treffen können.

Welche Ergebnisse haben nun die Beratungen des Ausschusses gebracht?

Erstens: Alle Beraterverträge basieren auf dem Bundesministeriengesetz. Es sind die Fakten über die Auftragnehmer und über die Höhe der Aufträge klar offengelegt wor­den.

Zweitens: Die Beratungskosten bewegen sich im international üblichen Bereich. (Abg. Öllinger: Nein!)

Drittens: Bei Immobilientransaktionen dieser Größenordnung ist es international üblich und sinnvoll und verantwortungsbewusst, entsprechende Beratungsleistungen zuzu­kaufen. (Abg. Mandak: Aber nicht zu diesem Preis!)

 


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