Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 166

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und Verarbeitung auf der anderen Seite. So soll und kann speziell organisierter Krimi­nalität effektiv und wirkungsvoll begegnet werden.

Weiters wird in diesem Übereinkommen auch die Haftungsfrage bei Schäden, die bei operativen Maßnahmen dieser Ermittlungsgruppe verursacht werden, geregelt. Scha­denersatzpflichtig ist vorerst der jeweilige Mitgliedstaat, in welchem gehandelt wird.

Abschließend werden die Bestimmungen über Vorrechte und Immunitäten für EUROPOL-Bedienstete, die jetzt grundsätzlich bestehen, so abgeändert, dass diese bei Amtshandlungen der jetzt genannten Ermittlungsgruppen aufgehoben werden.

Ich denke, es ist auch wichtig, zu erwähnen, dass die EUROPOL-Bediensteten bei ihren Amtshandlungen natürlich der innerstaatlichen Rechtsvorschrift des Einsatz-Mit­gliedstaates unterliegen werden.

Insgesamt stellt dieses Protokoll somit die konsequente Fortsetzung des 1995 begon­nenen Weges einer gemeinsamen europäischen Polizeieinheit dar. Das ist auch wich­tig, wollen wir den immer komplexer werdenden Formen der Kriminalität gerecht wer­den. Will man europaweit agierende Kriminelle effizient bekämpfen und verfolgen, ist eben auch eine europaweit handlungsfähige Polizeieinheit notwendig.

Mit diesem Übereinkommen wird eine operative Einheit geschaffen, die ein Mehr an Sicherheit für die Menschen in Europa bringen wird, speziell auch im Hinblick auf die Erweiterung unserer Gemeinschaft. (Beifall bei der ÖVP.)

Koordiniert, wirkungsvoll und gemeinschaftlich werden nunmehr die organisierte Krimi­nalität, länderübergreifend operierende Banden, Menschenhandel und Drogenkriminali­tät bekämpft werden können. Es wird wieder ein Beitrag zur Sicherheit und Stabilität unseres Europa sein – ein Beitrag zur Sicherheit von uns allen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.51

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Parnigoni zu Wort. Gleiche Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.

 


17.51

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Drei Bemerkungen zur vorliegenden Novelle: Ich glaube, dass die Zusammenarbeit der europäischen Ermittlungsbehörden im Rahmen von EUROPOL eine besonders sinn­volle und wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens dar­stellt. Es ist hier in allen Bereichen sinnvoll, die Ermittlungsbefugnisse auszuweiten und auch gemeinsame Ermittlungsgruppen einzusetzen.

Es wird da einen Konsens geben, und die Sozialdemokraten werden dieser Vorlage zustimmen. Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Wir gehen allerdings da­von aus, dass die parlamentarische Kontrolle in den nationalen Parlamenten gewähr­leistet ist. Ich hoffe, wir können uns darauf einigen, dass für das Parlament die Tätig­keit der EUROPOL etwa in Österreich in der Form nachvollziehbar dargestellt wird, dass wir im nächsten Sicherheitsbericht darüber Auskunft bekommen. Ich schlage auch vor, dass der Sicherheitsbericht dann nicht mehr nur im Ausschuss enderledigt wird, sondern wiederum auf die Tagesordnung des Plenums kommt, damit man dar­über auch ausführlich diskutieren und in öffentlichem Rahmen reden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweite Bemerkung: Seitens der Sozialdemokraten besteht schon seit vielen Jahren die Forderung, bei friedenserhaltenden und friedenssichernden Maßnahmen verstärkt Poli­zeikräfte einzusetzen. Es gibt ein SPÖ-Grundsatzpapier mit dem Titel „Für menschen­gerechte Polizeiarbeit“, das wir vor einigen Jahren vorgestellt haben, in dem wir diese


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